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  • Minderjährigkeit

    Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, sind minderjährig.

    Kinder unter 7 Jahren sind gänzlich geschäftsunfähig. Unmündige Minderjährige (Personen zwischen 7 und 14 Jahren) und mündige Minderjährige (Personen zwischen 14 und 18 Jahren) sind eingeschränkt geschäftsfähig.

    Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Minderjährigkeit

    Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, sind minderjährig.

    Kinder unter 7 Jahren sind gänzlich geschäftsunfähig. Unmündige Minderjährige (Personen zwischen 7 und 14 Jahren) und mündige Minderjährige (Personen zwischen 14 und 18 Jahren) sind eingeschränkt geschäftsfähig.

    Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

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