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  • Namensänderung: Zivildienstserviceagentur

    Zivildiener sollten eine Namensänderung bei der Zivildienstserviceagentur bekannt geben. Es genügt ein formloses Schreiben (Brief, Fax oder E-Mail) unter Beifügung einer Kopie des Scheidungsbeschlusses oder des Scheidungsurteils.

    Weitere Informationen zum Thema "Zivildienst" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Weiterführende Links

    → Zivildienstserviceagentur

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

    Namensänderung: Zivildienstserviceagentur

    Zivildiener sollten eine Namensänderung bei der Zivildienstserviceagentur bekannt geben. Es genügt ein formloses Schreiben (Brief, Fax oder E-Mail) unter Beifügung einer Kopie des Scheidungsbeschlusses oder des Scheidungsurteils.

    Weitere Informationen zum Thema "Zivildienst" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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