Namensänderung: Zivildienstserviceagentur
Zivildiener sollten eine Namensänderung bei der Zivildienstserviceagentur bekannt geben. Es genügt ein formloses Schreiben (Brief, Fax oder E-Mail) unter Beifügung einer Kopie des Scheidungsbeschlusses oder des Scheidungsurteils.
Weitere Informationen zum Thema "Zivildienst" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt
Namensänderung: Zivildienstserviceagentur
Zivildiener sollten eine Namensänderung bei der Zivildienstserviceagentur bekannt geben. Es genügt ein formloses Schreiben (Brief, Fax oder E-Mail) unter Beifügung einer Kopie des Scheidungsbeschlusses oder des Scheidungsurteils.
Weitere Informationen zum Thema "Zivildienst" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt