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  • Rasenmähzeiten in der Steiermark

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben H

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermarkt wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Letzte Aktualisierung

     

     

     

     

     
    Halbenrain Verordnung

    lärmbelästigende Gartenarbeiten, das sind alle im Garten und außerhalb des Hauses anfallenden, mit größerer Geräusch- und Lärmentwicklung verbundenen Arbeiten, insbesondere die Inbetriebnahme von motorbetriebenen Rasenmähern Heckenscheren, Motorsensen und dergleichen

    ausgenommen: Motormäher im Zuge der landwirtschaftlichen Nutzung

    erlaubt:

    • Montag bis Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    11. Juli 2024
    Hart bei Graz Verordnung

    lärmverursachende Gartenarbeiten, wie der Betrieb von Rasenmähern, Heckenscheren, Baumsägen, Spritzgeräten usw.

     

    erlaubt: (September bis April)

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 12 Uhr
      • 13:30 bis 18 Uhr

    erlaubt: (Mai bis August)

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 12 Uhr
      • 13:30 bis 18 Uhr

    verboten: ganzjährig

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    22. Juni 2021

    Betrieb von Motor- und Kreissägen und lärmverursachende handwerkliche Arbeiten, wie Hämmern, Sägen, Schleifen und Bohren, sowie das Zerkleinern von Brennmaterial außerhalb genehmigter gewerblicher Betriebsanlagen

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 12 Uhr
      • 13:30 bis 18 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hartl

    keine Vorgaben    

    1. Oktober 2019

    Hartberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    1. Oktober 2019

    Haselsdorf-Tobelbad

    Verordnung

    lärmbelästigende Gartenarbeiten mit größerer verbundener Geräuschentwicklung, insbesondere die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren sowie Holzschneiden mit Kreis- und Motorsägen

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
      • 13 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 13 bis 18 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
     

    Hausmannstätten 

    Verordnung 

    lärmbelästigende Gartenarbeiten sind alle im Garten anfallenden, mit größerer Geräuschentwicklung verbundenen Arbeiten, insbesondere die Inbetriebnahme von Gartengeräten, motorbetriebenen Rasenmähern, Motorsensen, Heckenscheren, Motorsägen, Kreissägen, Häckslern, Spritzgeräten oder vergleichbaren lärmerregenden Geräten.

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
     

    Heimschuh

    keine Vorgaben

     

     

     

    Hengsberg 

    keine Vorgaben 

     

     

     

    Hitzendorf

    Empfehlung

    lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten wie z.B. Arbeiten mit Rasenmäher, Heckenschere, Kreissäge, Motorsäge usw.

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr
     

    Hofstätten an der Raab

    keine Vorgaben

     

     

     

    Hohentauern 

    keine Vorgaben

     

     

     

    Rasenmähzeiten in der Steiermark

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben H

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermarkt wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Letzte Aktualisierung

     

     

     

     

     
    Halbenrain Verordnung

    lärmbelästigende Gartenarbeiten, das sind alle im Garten und außerhalb des Hauses anfallenden, mit größerer Geräusch- und Lärmentwicklung verbundenen Arbeiten, insbesondere die Inbetriebnahme von motorbetriebenen Rasenmähern Heckenscheren, Motorsensen und dergleichen

    ausgenommen: Motormäher im Zuge der landwirtschaftlichen Nutzung

    erlaubt:

    • Montag bis Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    11. Juli 2024
    Hart bei Graz Verordnung

    lärmverursachende Gartenarbeiten, wie der Betrieb von Rasenmähern, Heckenscheren, Baumsägen, Spritzgeräten usw.

     

    erlaubt: (September bis April)

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 12 Uhr
      • 13:30 bis 18 Uhr

    erlaubt: (Mai bis August)

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 12 Uhr
      • 13:30 bis 18 Uhr

    verboten: ganzjährig

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    22. Juni 2021

    Betrieb von Motor- und Kreissägen und lärmverursachende handwerkliche Arbeiten, wie Hämmern, Sägen, Schleifen und Bohren, sowie das Zerkleinern von Brennmaterial außerhalb genehmigter gewerblicher Betriebsanlagen

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 12 Uhr
      • 13:30 bis 18 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hartl

    keine Vorgaben    

    1. Oktober 2019

    Hartberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    1. Oktober 2019

    Haselsdorf-Tobelbad

    Verordnung

    lärmbelästigende Gartenarbeiten mit größerer verbundener Geräuschentwicklung, insbesondere die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren sowie Holzschneiden mit Kreis- und Motorsägen

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
      • 13 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 13 bis 18 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
     

    Hausmannstätten 

    Verordnung 

    lärmbelästigende Gartenarbeiten sind alle im Garten anfallenden, mit größerer Geräuschentwicklung verbundenen Arbeiten, insbesondere die Inbetriebnahme von Gartengeräten, motorbetriebenen Rasenmähern, Motorsensen, Heckenscheren, Motorsägen, Kreissägen, Häckslern, Spritzgeräten oder vergleichbaren lärmerregenden Geräten.

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
     

    Heimschuh

    keine Vorgaben

     

     

     

    Hengsberg 

    keine Vorgaben 

     

     

     

    Hitzendorf

    Empfehlung

    lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten wie z.B. Arbeiten mit Rasenmäher, Heckenschere, Kreissäge, Motorsäge usw.

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr
     

    Hofstätten an der Raab

    keine Vorgaben

     

     

     

    Hohentauern 

    keine Vorgaben