Österreichisches Ehrenzeichen und Österreichisches Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Der Bundespräsident verleiht das Österreichische Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst und das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst (beide Stufen) auf Vorschlag der Bundesregierung bzw. des sachlich zuständigen Bundesministers.
Voraussetzungen
Verdienste um die Wissenschaft und/oder Kunst, die im Interesse Österreichs liegen und in ihrer Bedeutung und Auswirkung außerordentlich sind sowie in einer besonderen Weise öffentliche Aufmerksamkeit gefunden haben.
Das Österreichische Ehrenzeichen bzw. das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst wird in folgenden Formen verliehen:
- Österreichisches Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst
- Österreichisches Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst I. Klasse
- Österreichisches Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst
Fristen
Zwischen den Verleihungen von Auszeichnungen des Bundes (Ehrenzeichen und Berufstitel) soll grundsätzlich ein Zeitraum von fünf Jahren liegen.
Zusätzliche Informationen
Die Zahl der Besitzerinnen/Besitzer des Österreichischen Ehrenzeichens für Wissenschaft und Kunst darf die Zahl von 36 österreichischen Staatsbürgerinnen/Staatsbürgern (je 18 auf dem Gebiet der Wissenschaft und dem der Kunst) und von 36 ausländischen Staatsbürgerinnen/Staatsbürgern nicht übersteigen.
Die 36 österreichischen Besitzerinnen/Besitzer des Ehrenzeichens bilden je eine Kurie für Wissenschaft und Kunst. Die Verleihung des Ehrenzeichens kann nur für Personen beantragt werden, die von der jeweiligen Kurie vorgeschlagen worden sind.
Weiterführende Links
Bundespräsident der Republik Österreich (→ Österreichische Präsidentschaftskanzlei)
Rechtsgrundlagen
- Bundesgesetz über die Schaffung eines Österreichischen Ehrenzeichens für Wissenschaft und Kunst und eines Österreichischen Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst
- Verordnung über das Statut für das Österreichische Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst und das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
- Bundeskanzleramt
Österreichisches Ehrenzeichen und Österreichisches Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Der Bundespräsident verleiht das Österreichische Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst und das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst (beide Stufen) auf Vorschlag der Bundesregierung bzw. des sachlich zuständigen Bundesministers.
Voraussetzungen
Verdienste um die Wissenschaft und/oder Kunst, die im Interesse Österreichs liegen und in ihrer Bedeutung und Auswirkung außerordentlich sind sowie in einer besonderen Weise öffentliche Aufmerksamkeit gefunden haben.
Das Österreichische Ehrenzeichen bzw. das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst wird in folgenden Formen verliehen:
- Österreichisches Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst
- Österreichisches Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst I. Klasse
- Österreichisches Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst
Fristen
Zwischen den Verleihungen von Auszeichnungen des Bundes (Ehrenzeichen und Berufstitel) soll grundsätzlich ein Zeitraum von fünf Jahren liegen.
Zusätzliche Informationen
Die Zahl der Besitzerinnen/Besitzer des Österreichischen Ehrenzeichens für Wissenschaft und Kunst darf die Zahl von 36 österreichischen Staatsbürgerinnen/Staatsbürgern (je 18 auf dem Gebiet der Wissenschaft und dem der Kunst) und von 36 ausländischen Staatsbürgerinnen/Staatsbürgern nicht übersteigen.
Die 36 österreichischen Besitzerinnen/Besitzer des Ehrenzeichens bilden je eine Kurie für Wissenschaft und Kunst. Die Verleihung des Ehrenzeichens kann nur für Personen beantragt werden, die von der jeweiligen Kurie vorgeschlagen worden sind.
Weiterführende Links
Bundespräsident der Republik Österreich (→ Österreichische Präsidentschaftskanzlei)
Rechtsgrundlagen
- Bundesgesetz über die Schaffung eines Österreichischen Ehrenzeichens für Wissenschaft und Kunst und eines Österreichischen Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst
- Verordnung über das Statut für das Österreichische Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst und das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
- Bundeskanzleramt