Künstlerförderungen Burgenland
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Im Bereich → Kultur und Wissenschaft des → Amtes der Burgenländischen Landesregierung werden unter anderem folgende Förderungsmaßnahmen oder Wettbewerbe angeboten:
- Kulturförderung (→ Land Burgenland)
- Förderung von Einzelpersonen, Vereinen und Institutionen, die im Kulturbereich tätig sind, aufgrund des Burgenländischen Kulturförderungsgesetzes
- Vergabe von Förderungen im kulturellen Bereich: kulturelles Ausstellungswesen, Betrieb kultureller Einrichtungen, Bildende Kunst, Büchereiwesen, Darstellende Kunst, Denkmal- und Ortsbildpflege, Erwachsenenbildung und Kulturanimation, Festspiele, Film- und Fotowesen, Gedenkfeiern und Feste, Heimat- und Brauchtumspflege, Kulturaustausch, Literatur, Medien, Museumswesen, Musik, Schöpferische Freizeitgestaltung, Volkskunst, Wissenschaft und Forschung, Wissenschaftliches Archiv- und Bibliothekswesen
- Auslandskultur (→ Land Burgenland)
- Kulturpartnerschaften mit Südtirol und Waldeck-Frankenberg
- Kulturpartnerschaft mit den EUREGIO-Komitaten Györ-Moson-Sopron, Vas und Zala
- Partnerschaft Burgenland - Bayreuth
- Künstleratelier Paliano (→ Land Burgenland)
Zuständige Stelle
Die → Abteilung 7 der Burgenländischen Landesregierung
Erforderliche Unterlagen
Das Förderansuchen.
Rechtsgrundlagen
Gesetz vom 4. Dezember 1980 zur Förderung der kulturellen Tätigkeit (Burgenländisches Kulturförderungsgesetz)
Zum Formular
Ein → Förderansuchen zur Orientierungshilfe wird Ihnen vom → Amt der Burgenländischen Landesregierung zum Download angeboten.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Künstlerförderungen Burgenland
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Im Bereich → Kultur und Wissenschaft des → Amtes der Burgenländischen Landesregierung werden unter anderem folgende Förderungsmaßnahmen oder Wettbewerbe angeboten:
- Kulturförderung (→ Land Burgenland)
- Förderung von Einzelpersonen, Vereinen und Institutionen, die im Kulturbereich tätig sind, aufgrund des Burgenländischen Kulturförderungsgesetzes
- Vergabe von Förderungen im kulturellen Bereich: kulturelles Ausstellungswesen, Betrieb kultureller Einrichtungen, Bildende Kunst, Büchereiwesen, Darstellende Kunst, Denkmal- und Ortsbildpflege, Erwachsenenbildung und Kulturanimation, Festspiele, Film- und Fotowesen, Gedenkfeiern und Feste, Heimat- und Brauchtumspflege, Kulturaustausch, Literatur, Medien, Museumswesen, Musik, Schöpferische Freizeitgestaltung, Volkskunst, Wissenschaft und Forschung, Wissenschaftliches Archiv- und Bibliothekswesen
- Auslandskultur (→ Land Burgenland)
- Kulturpartnerschaften mit Südtirol und Waldeck-Frankenberg
- Kulturpartnerschaft mit den EUREGIO-Komitaten Györ-Moson-Sopron, Vas und Zala
- Partnerschaft Burgenland - Bayreuth
- Künstleratelier Paliano (→ Land Burgenland)
Zuständige Stelle
Die → Abteilung 7 der Burgenländischen Landesregierung
Erforderliche Unterlagen
Das Förderansuchen.
Rechtsgrundlagen
Gesetz vom 4. Dezember 1980 zur Förderung der kulturellen Tätigkeit (Burgenländisches Kulturförderungsgesetz)
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