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  • Adressänderung: ORF-Beitrag (ehemalige GIS)

    Hinweis

    Ab dem 1. Jänner 2024 wird der ORF-Beitrag ("Haushaltsabgabe") eingehoben. Er ersetzt die bisherige GIS-Gebühr. Weitere Informationen finden sich auf der Website der GIS (ab 1.1.2024 OBS)

    Wenn Sie an Ihrem Hauptwohnsitz für die Zahlung des ORF-Beitrags verantwortlich sind, genügt es, die Änderung des Namens, der Adresse oder Zahlweise der ORF-Beitrags Service GmbH (ehemalsige GIS) zu melden.

    Detaillierte Informationen zum ORF-Beitrag  finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Weiterführende Links

    Änderung (→ OBS)

    Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    Ab dem 1. Jänner 2024 wird der ORF-Beitrag ("Haushaltsabgabe") eingehoben. Er ersetzt die bisherige GIS-Gebühr. Weitere Informationen finden sich auf der Website der GIS (ab 1.1.2024 OBS)

    Wenn Sie an Ihrem Hauptwohnsitz für die Zahlung des ORF-Beitrags verantwortlich sind, genügt es, die Änderung des Namens, der Adresse oder Zahlweise der ORF-Beitrags Service GmbH (ehemalsige GIS) zu melden.

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