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  • Rechtsanwalt

    Sinnverwandter Begriff: Anwältin/Anwalt

    Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte sind juristisch besonders ausgebildete Beraterinnen/Berater, Vertreterinnen/Vertreter und Helferinnen/Helfer in allen Rechtsangelegenheiten. Sie sind unabhängig und haben von allen rechtsberatenden Berufen die umfassendste Vertretungsbefugnis. Sie können ihre Mandantinnen/Mandanten (Klientinnen/Klienten) gerichtlich und außergerichtlich, in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten vor allen österreichischen Gerichten und Behörden vertreten.

    Ausführliche Informationen zum Thema "Rechtsanwälte" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Weiterführende Links

    Österreichischer Rechtsanwaltskammertag (→ ÖRAK)

    Letzte Aktualisierung: 4. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    Sinnverwandter Begriff: Anwältin/Anwalt

    Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte sind juristisch besonders ausgebildete Beraterinnen/Berater, Vertreterinnen/Vertreter und Helferinnen/Helfer in allen Rechtsangelegenheiten. Sie sind unabhängig und haben von allen rechtsberatenden Berufen die umfassendste Vertretungsbefugnis. Sie können ihre Mandantinnen/Mandanten (Klientinnen/Klienten) gerichtlich und außergerichtlich, in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten vor allen österreichischen Gerichten und Behörden vertreten.

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