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  • Rasenmähzeiten in Oberösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben S 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Sandl 

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Sarleinsbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Sattledt 

    Verordnung 

    Betrieb von Motorrasenmähern (auch mit Elektromotoren) 

    verboten:

    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Schardenberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    Schärding 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 7 Uhr 
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Scharnstein 

    Empfehlung

    Verwendung von Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), oder Elektrorasenmäher, soweit sie tatsächlich Lärm verursachen

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
    • zusätzlich Samstags
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Scharten 

    keine Vorgaben 

     

     

    Schenkenfelden 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Schiedlberg 

    keine Vorgaben

     

     

    Schlatt 

    keine Vorgaben 

     

     

    Schleißheim 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Rasenmähern und Rasentrimmern mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    • Maschinen die im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden
    • Ortsübliche land- und forstwirtschaftliche Produktion 

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Schlüßlberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    Schönau im Mühlkreis 

    keine Vorgaben 

     

     

    Schönegg 

    keine Vorgaben 

     

     

    Schörfling am Attersee 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Schwand im Innkreis 

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 20 Uhr
    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Schwertberg 

    keine Vorgaben

     

     

    Seewalchen am Attersee 

    Verordnung 

    Verwendung von Motorrasenmähern (auch mit Elektromotor) 

    erlaubt:

    • Samstag
      • 7 bis 19 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Senftenbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Sierning 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Sipbachzell 

    keine Vorgaben 

     

     

    Sonnberg im Mühlkreis 

    keine Vorgaben 

     

     

    Spital am Pyhrn 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    St. Aegidi 

    keine Vorgaben 

     

     

    St. Florian 

    Verordnung 

    Betrieb von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Kreis- und Kettensäge, Kompressor, Pneumatik- und Hydraulikhammer, Laubbläser, Laubsammler und Schredder/
    Zerkleinerer

    verboten:

    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    St. Georgen am Fillmannsbach

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    St. Georgen am Walde

    keine Vorgaben

     

     

    St. Georgen an der Gusen

    keine Vorgaben

     

     

    St. Georgen im Attergau

    keine Vorgaben 

     

     

    St. Gotthard im Mühlkreis 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    St. Johann am Wimberg

    keine Vorgaben 

     

     

    St. Leonhard bei Freistadt

    keine Vorgaben

     

     

    St. Marien  Empfehlung Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 13 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    St. Marienkirchen am Hausruck

    keine Vorgaben 

     

     

    St. Marienkirchen bei Schärding 

    keine Vorgaben 

     

     

    St. Martin im Innkreis 

    keine Vorgaben 

     

     

    St. Martin im Mühlkreis Empfehlung Garten- und Pflegearbeiten, die starken Lärm im Siedlungsbereich

    zu unterlassen:

    • täglich
      • zur Mittagszeit
    • Montag bis Freitag
      • ab 19 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    St. Nikola

    Verordnung 

    Betrieb von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Gartenhäcksler 

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    St. Oswald bei Haslach 

    keine Vorgaben 

     

     

    St. Pantaleon

    Verordnung 

    Verwendung bzw. Betrieb von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für: Verwendung bzw. Betrieb im Rahmen eines Gewerbe-, und Industriebetriebes und die ortsübliche
    land-, und forstwirtschaftliche Produktion

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 9 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    St. Peter am Hart

    Verordnung 

    Betrieb von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) 

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 19 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    St. Peter am Wimberg

    keine Vorgaben 

     

     

    St. Radegund

    keine Vorgaben 

     

     

    St. Thomas

    keine Vorgaben 

     

     

    St. Thomas am Blasenstein

    keine Vorgaben 

     

     

    St. Ulrich bei Steyr

    Verordnung

    Rasenmähen mit motorbetriebenen Rasenmähern

    verboten: 

    • Montag bis Freitag
      • ab 19 Uhr
    • Samstag
      • ab 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    St. Ulrich im Mühlkreis

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    St. Veit im Innkreis

    keine Vorgaben 

     

     

    St. Veit im Mühlkreis 

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    St. Willibald 

    keine Vorgaben 

     

     

    Steegen

    keine Vorgaben 

     

     

    Steinbach am Ziehberg 

    Empfehlung 

    Gebrauch von motorbetriebenen Gartengeräten 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
    • Samstag
      • ab Mittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Steinerkirchen an der Traun 

    Verordnung 

    Verwendung von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Kreissägen 

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Steinshaus 

    Verordnung 

    Betrieb von Rasenmähern, die von Verbrennungs- oder Elektromotoren angetrieben werden

    verboten:

    • Samstag
      • 15 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Steyr

    Verordnung

    Verwendung bzw. Betrieb von lärmerregenden Garten- und Arbeitsgeräten mit Verbrennungs- oder Elektromotoren, insbesondere von Rasenmähern (z.B. Benzinrasenmäher)

    zusätzlich:

    Verwendung von mit Verbrennungs-motoren angetriebenen Modellflugkörpern oder sonstigen Modellfahrzeugen sowie Motorsensen, Laubsaugern, Kreis- und Motorsägen, Pressluftkompressoren, Trenn-, Fräs-, Bohr-, Hobel-, und Schleifmaschinen sowie von Abfall- und Holzzerkleinerungs-anlagen, sofern sie nicht im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • bis 7 Uhr
      • ab 20 Uhr
    • Samstag
      • bis 8 Uhr
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Steyregg 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    verboten:

    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Straß im Attergau 

    keine Vorgaben 

     

     

    Stroheim 

    keine Vorgaben 

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 23. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Oberösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben S 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Sandl 

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Sarleinsbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Sattledt 

    Verordnung 

    Betrieb von Motorrasenmähern (auch mit Elektromotoren) 

    verboten:

    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Schardenberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    Schärding 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 7 Uhr 
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Scharnstein 

    Empfehlung

    Verwendung von Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), oder Elektrorasenmäher, soweit sie tatsächlich Lärm verursachen

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
    • zusätzlich Samstags
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Scharten 

    keine Vorgaben 

     

     

    Schenkenfelden 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Schiedlberg 

    keine Vorgaben

     

     

    Schlatt 

    keine Vorgaben 

     

     

    Schleißheim 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Rasenmähern und Rasentrimmern mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    • Maschinen die im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden
    • Ortsübliche land- und forstwirtschaftliche Produktion 

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Schlüßlberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    Schönau im Mühlkreis 

    keine Vorgaben 

     

     

    Schönegg 

    keine Vorgaben 

     

     

    Schörfling am Attersee 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Schwand im Innkreis 

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 20 Uhr
    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Schwertberg 

    keine Vorgaben

     

     

    Seewalchen am Attersee 

    Verordnung 

    Verwendung von Motorrasenmähern (auch mit Elektromotor) 

    erlaubt:

    • Samstag
      • 7 bis 19 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Senftenbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Sierning 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Sipbachzell 

    keine Vorgaben 

     

     

    Sonnberg im Mühlkreis 

    keine Vorgaben 

     

     

    Spital am Pyhrn 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    St. Aegidi 

    keine Vorgaben 

     

     

    St. Florian 

    Verordnung 

    Betrieb von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Kreis- und Kettensäge, Kompressor, Pneumatik- und Hydraulikhammer, Laubbläser, Laubsammler und Schredder/
    Zerkleinerer

    verboten:

    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    St. Georgen am Fillmannsbach

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    St. Georgen am Walde

    keine Vorgaben

     

     

    St. Georgen an der Gusen

    keine Vorgaben

     

     

    St. Georgen im Attergau

    keine Vorgaben 

     

     

    St. Gotthard im Mühlkreis 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    St. Johann am Wimberg

    keine Vorgaben 

     

     

    St. Leonhard bei Freistadt

    keine Vorgaben

     

     

    St. Marien  Empfehlung Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 13 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    St. Marienkirchen am Hausruck

    keine Vorgaben 

     

     

    St. Marienkirchen bei Schärding 

    keine Vorgaben 

     

     

    St. Martin im Innkreis 

    keine Vorgaben 

     

     

    St. Martin im Mühlkreis Empfehlung Garten- und Pflegearbeiten, die starken Lärm im Siedlungsbereich

    zu unterlassen:

    • täglich
      • zur Mittagszeit
    • Montag bis Freitag
      • ab 19 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    St. Nikola

    Verordnung 

    Betrieb von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Gartenhäcksler 

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    St. Oswald bei Haslach 

    keine Vorgaben 

     

     

    St. Pantaleon

    Verordnung 

    Verwendung bzw. Betrieb von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für: Verwendung bzw. Betrieb im Rahmen eines Gewerbe-, und Industriebetriebes und die ortsübliche
    land-, und forstwirtschaftliche Produktion

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 9 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    St. Peter am Hart

    Verordnung 

    Betrieb von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) 

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 19 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    St. Peter am Wimberg

    keine Vorgaben 

     

     

    St. Radegund

    keine Vorgaben 

     

     

    St. Thomas

    keine Vorgaben 

     

     

    St. Thomas am Blasenstein

    keine Vorgaben 

     

     

    St. Ulrich bei Steyr

    Verordnung

    Rasenmähen mit motorbetriebenen Rasenmähern

    verboten: 

    • Montag bis Freitag
      • ab 19 Uhr
    • Samstag
      • ab 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    St. Ulrich im Mühlkreis

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    St. Veit im Innkreis

    keine Vorgaben 

     

     

    St. Veit im Mühlkreis 

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    St. Willibald 

    keine Vorgaben 

     

     

    Steegen

    keine Vorgaben 

     

     

    Steinbach am Ziehberg 

    Empfehlung 

    Gebrauch von motorbetriebenen Gartengeräten 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
    • Samstag
      • ab Mittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Steinerkirchen an der Traun 

    Verordnung 

    Verwendung von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Kreissägen 

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Steinshaus 

    Verordnung 

    Betrieb von Rasenmähern, die von Verbrennungs- oder Elektromotoren angetrieben werden

    verboten:

    • Samstag
      • 15 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Steyr

    Verordnung

    Verwendung bzw. Betrieb von lärmerregenden Garten- und Arbeitsgeräten mit Verbrennungs- oder Elektromotoren, insbesondere von Rasenmähern (z.B. Benzinrasenmäher)

    zusätzlich:

    Verwendung von mit Verbrennungs-motoren angetriebenen Modellflugkörpern oder sonstigen Modellfahrzeugen sowie Motorsensen, Laubsaugern, Kreis- und Motorsägen, Pressluftkompressoren, Trenn-, Fräs-, Bohr-, Hobel-, und Schleifmaschinen sowie von Abfall- und Holzzerkleinerungs-anlagen, sofern sie nicht im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • bis 7 Uhr
      • ab 20 Uhr
    • Samstag
      • bis 8 Uhr
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Steyregg 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    verboten:

    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Straß im Attergau 

    keine Vorgaben 

     

     

    Stroheim 

    keine Vorgaben 

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 23. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion