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  • Waffenrecht – Überblicksmäßige Tabelle der Kategorien und Berechtigungen

    Diese Tabelle stellt die verschiedenen Kategorien von Schusswaffen und entsprechenden Berechtigungen im Überblick dar.
    Kategorie A
    (Verbotene Waffen und Kriegsmaterial)
    B C
    Bez./
    Beispiele
    Maschinengewehre, Pumpguns Revolver, Pistolen, Halbautomaten

    Büchsen
    (Schusswaffen mit gezogenem Lauf)

    Flinten
    (Schusswaffen mit glattem Lauf)

    Erwerb grundsätzlich verboten

    nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass)

    grundsätzlich ab 18 Jahren möglich; seit 1. Oktober 2012 Pflicht zur Registrierung
    im ZWR
    bei einer Waffenfachhändlerin/ einem Waffenfachhändler binnen sechs

    Wochen ab Erwerb oder Weitergabe

    Besitz         grundsätzlich verboten nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass) grundsätzlich ab 18 Jahren möglich 
    Führen       grundsätzlich verboten  nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenpass) nur mit Waffenpass oder gültiger Jagdkarte bzw. für Mitglieder von traditionellen Schützenvereinen

    Rechtsgrundlagen

    Waffengesetz 1996

    Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

    Waffenrecht – Überblicksmäßige Tabelle der Kategorien und Berechtigungen

    Diese Tabelle stellt die verschiedenen Kategorien von Schusswaffen und entsprechenden Berechtigungen im Überblick dar.
    Kategorie A
    (Verbotene Waffen und Kriegsmaterial)
    B C
    Bez./
    Beispiele
    Maschinengewehre, Pumpguns Revolver, Pistolen, Halbautomaten

    Büchsen
    (Schusswaffen mit gezogenem Lauf)

    Flinten
    (Schusswaffen mit glattem Lauf)

    Erwerb grundsätzlich verboten

    nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass)

    grundsätzlich ab 18 Jahren möglich; seit 1. Oktober 2012 Pflicht zur Registrierung
    im ZWR
    bei einer Waffenfachhändlerin/ einem Waffenfachhändler binnen sechs

    Wochen ab Erwerb oder Weitergabe

    Besitz         grundsätzlich verboten nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass) grundsätzlich ab 18 Jahren möglich 
    Führen       grundsätzlich verboten  nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenpass) nur mit Waffenpass oder gültiger Jagdkarte bzw. für Mitglieder von traditionellen Schützenvereinen

    Rechtsgrundlagen

    Waffengesetz 1996

    Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

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