Aktives Wahlrecht – NÖ Gemeinderatswahlen 2025
Wahlberechtigt bei den NÖ Gemeinderatswahlen am 26. Jänner 2025 sind alle Personen, die
- spätestens am Wahltag (26. Jänner 2025) ihren 16. Geburtstag feiern und
- am Stichtag (30. September 2024)
- die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen und
- in einer niederösterreichischen Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
An den NÖ Gemeinderatswahlen dürfen nur Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind.
Weiterführende Links
- NÖ Gemeinderatswahlen 2025 (→ Amt der NÖ Landesregierung)
- FAQ – Allgemeine NÖ Gemeinderatswahlen 2025 (→ Amt der NÖ Landesregierung)
Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: 4. November 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Aktives Wahlrecht – NÖ Gemeinderatswahlen 2025
Wahlberechtigt bei den NÖ Gemeinderatswahlen am 26. Jänner 2025 sind alle Personen, die
- spätestens am Wahltag (26. Jänner 2025) ihren 16. Geburtstag feiern und
- am Stichtag (30. September 2024)
- die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen und
- in einer niederösterreichischen Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
An den NÖ Gemeinderatswahlen dürfen nur Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind.
Weiterführende Links
- NÖ Gemeinderatswahlen 2025 (→ Amt der NÖ Landesregierung)
- FAQ – Allgemeine NÖ Gemeinderatswahlen 2025 (→ Amt der NÖ Landesregierung)
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Letzte Aktualisierung: 4. November 2024
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