Evangelische Kirche A.B. und H.B. – Eintritt und Übertritt
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Der Eintritt in die Evangelische Kirche (A.B. oder H.B.) erfolgt beim Wohnsitzpfarramt. Beim Eintritt wird ein Formular ausgefüllt, das beim Pfarramt aufliegt.
Erforderliche Unterlagen
- Taufschein mit Austrittserklärung der zuständigen staatlichen Behörde
Auf der Rückseite des Originaltaufscheines wird der Eintritt in die Evangelische Kirche (A.B. oder H.B.) mit Datum und Stempel vermerkt.
Zusätzliche Informationen
Erfolgt ein Übertritt von einer nicht-christlichen Religionsgesellschaft zur Evangelischen Kirche, wird das Sakrament der Taufe gespendet. In diesem Fall sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Beitrittserklärung der vorhergehenden Religionsgemeinschaft mit Austrittserklärung der zuständigen staatlichen Behörden
- Persönliche Dokumente im Original: z.B.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Evangelische Kirche A.B. und H.B. – Eintritt und Übertritt
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Allgemeine Informationen
Der Eintritt in die Evangelische Kirche (A.B. oder H.B.) erfolgt beim Wohnsitzpfarramt. Beim Eintritt wird ein Formular ausgefüllt, das beim Pfarramt aufliegt.
Erforderliche Unterlagen
- Taufschein mit Austrittserklärung der zuständigen staatlichen Behörde
Auf der Rückseite des Originaltaufscheines wird der Eintritt in die Evangelische Kirche (A.B. oder H.B.) mit Datum und Stempel vermerkt.
Zusätzliche Informationen
Erfolgt ein Übertritt von einer nicht-christlichen Religionsgesellschaft zur Evangelischen Kirche, wird das Sakrament der Taufe gespendet. In diesem Fall sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Beitrittserklärung der vorhergehenden Religionsgemeinschaft mit Austrittserklärung der zuständigen staatlichen Behörden
- Persönliche Dokumente im Original: z.B.
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