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  • Evangelische Kirche A.B. und H.B. – Eintritt und Übertritt 

    Allgemeine Informationen

    Der Eintritt in die Evangelische Kirche (A.B. oder H.B.) erfolgt beim Wohnsitzpfarramt. Beim Eintritt wird ein Formular ausgefüllt, das beim Pfarramt aufliegt.

    Erforderliche Unterlagen

    Auf der Rückseite des Originaltaufscheines wird der Eintritt in die Evangelische Kirche (A.B. oder H.B.) mit Datum und Stempel vermerkt.

    Zusätzliche Informationen

    Erfolgt ein Übertritt von einer nicht-christlichen Religionsgesellschaft zur Evangelischen Kirche, wird das Sakrament der Taufe gespendet. In diesem Fall sind folgende Unterlagen erforderlich:

    Weiterführende Links

    Evangelische Kirche  

    Letzte Aktualisierung: 14. Juni 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Evangelische Kirche A.B. und H.B. – Eintritt und Übertritt 

    Allgemeine Informationen

    Der Eintritt in die Evangelische Kirche (A.B. oder H.B.) erfolgt beim Wohnsitzpfarramt. Beim Eintritt wird ein Formular ausgefüllt, das beim Pfarramt aufliegt.

    Erforderliche Unterlagen

    Auf der Rückseite des Originaltaufscheines wird der Eintritt in die Evangelische Kirche (A.B. oder H.B.) mit Datum und Stempel vermerkt.

    Zusätzliche Informationen

    Erfolgt ein Übertritt von einer nicht-christlichen Religionsgesellschaft zur Evangelischen Kirche, wird das Sakrament der Taufe gespendet. In diesem Fall sind folgende Unterlagen erforderlich:

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