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  • Rasenmähzeiten in der Steiermark

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben G  

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Letzte Aktualisierung

     

     

     

     

     

    Gasen 

    keine Vorgaben 

     

     

    1. Oktober 2019

    Gleinstätten

    keine Vorgaben

         

    Gleisdorf 

    Verordnung 

    lärmerzeugende Gartenarbeiten und der Einsatz von motorbetriebenen Geräten wie Rasenmähern, Häckslern, Sägen, Laubsaugern, Heckenschneiden und ähnlichem

    verboten:

    • Montag bis Freitag 
      • ab 20 Uhr
    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    1. Oktober 2019

    Gnas

    Empfehlung

    lärmbelästigende Gartenarbeit

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 18 Uhr
     
    Gratkorn Verordnung

    lärmverursachende Arbeiten und der Betrieb von motorbetriebenen Rasenmähern, Heckenscheren, Baumsägen, Motorspritzpumpen und ähnlichen Geräten – gilt insbesondere für Geräte, die mit Benzin, Diesel oder elektrisch betrieben werden

    gilt nicht für:

    Inbetriebnahme solcher Geräte im Zuge der landwirtschaftlichen Bearbeitung und mechanische Geräte

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 18 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

    1. Oktober 2019

    Gratwein-Straßengel 

    Verordnung

    lärmbelästigende Gartenarbeiten (insbesondere die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren, Baumsägen und Kreissägen aller Art)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 13 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 13 bis 18 Uhr

    1. Oktober 2019

    Graz 

    Verordnung 

    lärmerzeugende Gartenarbeiten, z.B. Rasenmähen, Häckseln, Sägen, Verwendung von Heckenscheren etc.

    gilt nicht für:

    Arbeiten an Grünflächen, die öffentlichen Zwecken dienen

    Achtung:

    Seit 1. Oktober 2014 ist der Betrieb von Laubbläsern, Laubsaugern sowie von Laubsauger- und Laubbläserkombigeräten im gesamten Stadtgebiet von Graz ganzjährig und zu jeder Zeit verboten.

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 19 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
      • 19 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig


         

     

    1. Oktober 2019

    Groß St. Florian

    keine Vorgaben 

     

     

    1. Oktober 2019

    Großklein

    keine Vorgaben

     

     

    1. Oktober 2019

    Rasenmähzeiten in der Steiermark

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben G  

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Letzte Aktualisierung

     

     

     

     

     

    Gasen 

    keine Vorgaben 

     

     

    1. Oktober 2019

    Gleinstätten

    keine Vorgaben

         

    Gleisdorf 

    Verordnung 

    lärmerzeugende Gartenarbeiten und der Einsatz von motorbetriebenen Geräten wie Rasenmähern, Häckslern, Sägen, Laubsaugern, Heckenschneiden und ähnlichem

    verboten:

    • Montag bis Freitag 
      • ab 20 Uhr
    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    1. Oktober 2019

    Gnas

    Empfehlung

    lärmbelästigende Gartenarbeit

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 18 Uhr
     
    Gratkorn Verordnung

    lärmverursachende Arbeiten und der Betrieb von motorbetriebenen Rasenmähern, Heckenscheren, Baumsägen, Motorspritzpumpen und ähnlichen Geräten – gilt insbesondere für Geräte, die mit Benzin, Diesel oder elektrisch betrieben werden

    gilt nicht für:

    Inbetriebnahme solcher Geräte im Zuge der landwirtschaftlichen Bearbeitung und mechanische Geräte

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 18 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

    1. Oktober 2019

    Gratwein-Straßengel 

    Verordnung

    lärmbelästigende Gartenarbeiten (insbesondere die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren, Baumsägen und Kreissägen aller Art)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 13 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 13 bis 18 Uhr

    1. Oktober 2019

    Graz 

    Verordnung 

    lärmerzeugende Gartenarbeiten, z.B. Rasenmähen, Häckseln, Sägen, Verwendung von Heckenscheren etc.

    gilt nicht für:

    Arbeiten an Grünflächen, die öffentlichen Zwecken dienen

    Achtung:

    Seit 1. Oktober 2014 ist der Betrieb von Laubbläsern, Laubsaugern sowie von Laubsauger- und Laubbläserkombigeräten im gesamten Stadtgebiet von Graz ganzjährig und zu jeder Zeit verboten.

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 19 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 15 Uhr
      • 19 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig


         

     

    1. Oktober 2019

    Groß St. Florian

    keine Vorgaben 

     

     

    1. Oktober 2019

    Großklein

    keine Vorgaben

     

     

    1. Oktober 2019