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  • Namensänderung: Universität und Fachhochschule

    Studierende sind verpflichtet, Ihre Namensänderung der Studien- und Prüfungsabteilung der jeweiligen Universität bzw. Fachhochschule zu melden. Die Meldung kann persönlich (Studierendenausweis mitbringen), schriftlich, per Fax oder, wenn angeboten, auch online durchgeführt werden.

    Bei einer schriftlichen Änderungsmeldung ist dem Brief mit der Bitte um Änderung der Zustell- oder Heimatadresse (mit Angabe der Matrikelnummer) eine Kopie der Innenseite des Studierendenausweises beizulegen bzw. mitzufaxen. 

    Erkundigen Sie sich, ob die Bekanntgabe an der Universität bedeutet, dass Ihr neuer Name gleichzeitig auch der Universitätsbibliothek mitgeteilt wird, bzw. geben Sie diesen gegebenenfalls auch dort bekannt.

    Achtung

    Falls Sie Studienbeihilfe beziehen, geben Sie die Namensänderung bei der Studienbeihilfenbehörde bekannt.

    Letzte Aktualisierung: 11. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Namensänderung: Universität und Fachhochschule

    Studierende sind verpflichtet, Ihre Namensänderung der Studien- und Prüfungsabteilung der jeweiligen Universität bzw. Fachhochschule zu melden. Die Meldung kann persönlich (Studierendenausweis mitbringen), schriftlich, per Fax oder, wenn angeboten, auch online durchgeführt werden.

    Bei einer schriftlichen Änderungsmeldung ist dem Brief mit der Bitte um Änderung der Zustell- oder Heimatadresse (mit Angabe der Matrikelnummer) eine Kopie der Innenseite des Studierendenausweises beizulegen bzw. mitzufaxen. 

    Erkundigen Sie sich, ob die Bekanntgabe an der Universität bedeutet, dass Ihr neuer Name gleichzeitig auch der Universitätsbibliothek mitgeteilt wird, bzw. geben Sie diesen gegebenenfalls auch dort bekannt.

    Achtung

    Falls Sie Studienbeihilfe beziehen, geben Sie die Namensänderung bei der Studienbeihilfenbehörde bekannt.

    Letzte Aktualisierung: 11. Juli 2024

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