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  • Steiermärkische Krankenhäuser mit speziellen Baby-Urkundenservices bzw. Babypoint

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich die Informationen bezüglich der speziellen Baby-Urkundenservices in Krankenhäusern, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2015 bzw. Sommer 2017 erhoben hat. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Liste der steirischen Krankenhäuser, die einen speziellen Baby-Urkundenservice anbieten.
    Krankenhaus Standesamtliche Leistung
    Landeskrankenhaus Deutschlandsberg
    • Eine Mitarbeiterin des Standesamtes ist von Montag bis Freitag (ausgenommen an Feiertagen) zwischen 12 und 12:45 Uhr anwesend und nimmt die erforderlichen Unterlagen zur Ausstellung der Urkunden des Babys entgegen.
    • Es können bei dieser Gelegenheit auch alle Wünsche betreffend Namensgebung und gemeinsame Obsorge bekannt gegeben werden.
    • Selbstabholung folgender vorbereiteter bzw. fertiggestellter Urkunden des Neugeborenen von dem Standesamt (nach telefonischer Verständigung):
      • Geburtsurkunde
      • Staatsbürgerschaftsnachweis
      • Meldebestätigung
      • Niederschrift der Anerkennung der Vaterschaft bei unehelichen Kindern
      • Niederschrift zur kindesnamensrechtlichen Erklärung
      • Erklärung der gemeinsamen Obsorge
    Landeskrankenhaus Feldbach
    • Ein Standesbeamter ist von Montag bis Freitag (ausgenommen an Feiertagen) zwischen 7:45 und 8:45 Uhr anwesend und nimmt, in einer bereitgestellten Räumlichkeit, die erforderlichen Unterlagen für die Geburtsbeurkundung entgegen.
    • Es können bei dieser Gelegenheit Wünsche betreffend die Anerkennung der Vaterschaft sowie kindesnamensrechtliche Erklärungen bekannt gegeben werden.
    • LKH übermittelt Anzeige der Geburt dem Standesamt auf elektronischem Weg
    • Infomaterial (u.a. Kontaktdaten, erforderliche Unterlagen/Urkunden, Amtsstunde) wird bereitgestellt
    • Folgende fertiggestellte Urkunden können entweder vom Standesbeamten im LKH übergeben (innerhalb von 24 bis 48 Stunden), am Standesamt selbst abgeholt, oder per Post zugestellt werden:
      • Geburtsurkunde
      • Meldebestätigung
      • ggf. Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Für Vereinbarungen über die gemeinsame Obsorge, Geburtsfälle mit Auslandsberührung etc. bedarf es eines Behördenweges zum Standesamt.
    Landeskrankenhaus - Universitätsklinikum Graz
    • Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus
    • "Baby-Mappe" bestehend aus Informationsblättern und auszufüllenden Formularen wird vom Krankenhauspersonal ausgeteilt
    • Erforderliche Unterlagen können von den Müttern in die "Baby-Mappe" eingeordnet werden, die dann von einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter des Standesamtes abgeholt wird.
    • Eltern von ehelich geborenen Babys wird die Geburtsurkunde, der Staatsbürgerschaftsnachweis und die Meldebestätigung per Post zugeschickt.
    • Ist jedoch eine Unterschrift mit Gegenzeichnung des Standesbeamten erforderlich (z.B. bei der Niederschrift der Anerkennung der Vaterschaft bei unehelichen Kindern, Erklärung der gemeinsamen Obsorge), bedarf es eines Behördenweges zum Standesamt.
    • Durch Terminvereinbarungen bei der Abholung können die Wartezeiten so kurz wie möglich gehalten werden.
    • Nähere Informationen zu Behördenwegen nach der Geburt im Landeskrankenhaus Graz
    Landeskrankenhaus Judenburg
    • Keine speziellen Baby-Urkundenservices bzw. kein Babypoint
    Landeskrankenhaus Hochsteiermark – Standort Leoben
    • Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus

    • Eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter des Standesamtes ist von Montag bis Freitag (ausgenommen an Feiertagen) zwischen 10:15 und 11:15 Uhr anwesend und nimmt die erforderlichen Unterlagen
    • der Eltern zur Ausstellung der Urkunden entgegen.
    • Anlässlich der Geburtsbeurkundung können auch alle Wünsche betreffend Namensgebung und gemeinsame Obsorge bekannt gegeben werden.
    • Die Informationsblätter bezüglich der Obsorge werden den Kindeseltern seitens des Standesamtes Leoben persönlich ausgehändigt.

    • Es besteht die Möglichkeit, dass folgende Urkunden am nächsten Werktag im LKH oder im Rathaus abgeholt werden können:

      • Geburtsurkunde
      • Staatsbürgerschaftsnachweis
      • Meldebestätigung
      • Niederschrift bezüglich der Anerkennung der Vaterschaft bei unehelichen Kindern
      • Niederschrift zur kindesnamensrechtlichen Erklärung
      • Erklärung der gemeinsamen Obsorge
    Landeskrankenhaus Rottenmann
    • Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus
    • Die Mütter/Eltern erhalten vom Krankenhauspersonal ein Informationsblatt über die für die Beurkundung der Geburt erforderlichen Dokumente.
    • Die Eltern erhalten im Rahmen eines Besuchs am Standesamt nach Vorlage ihrer vollständigen Dokumente folgende Urkunden für ihr neugeborenes Kind ausgehändigt:
      • Geburtsurkunde (im Bedarfsfall auch eine internationale Geburtsurkunde)
      • Staatsbürgerschaftsnachweis (bei österreichischen Staatsbürgern)
      • Meldebestätigung
    • Neben dem seitens des Vaters zu unterzeichnenden Vaterschaftsanerkenntnis bei unehelichen Kindern können vor Ort noch folgende Erklärungen abgegeben werden:
      • Kindesnamensrechtliche Erklärung (bei getrennter Namensführung der Eltern z.B. auf den Familiennamen des Vaters oder einen Doppelnamen aus beiden Familienamen der Eltern)
      • Erklärung der gemeinsamen Obsorge (bei unehelichen Kindern)
    Klinik Diakonissen Schladming
    • Keine speziellen Baby-Urkundenservices bzw. kein Babypoint
    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Steiermärkische Krankenhäuser mit speziellen Baby-Urkundenservices bzw. Babypoint

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich die Informationen bezüglich der speziellen Baby-Urkundenservices in Krankenhäusern, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2015 bzw. Sommer 2017 erhoben hat. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Liste der steirischen Krankenhäuser, die einen speziellen Baby-Urkundenservice anbieten.
    Krankenhaus Standesamtliche Leistung
    Landeskrankenhaus Deutschlandsberg
    • Eine Mitarbeiterin des Standesamtes ist von Montag bis Freitag (ausgenommen an Feiertagen) zwischen 12 und 12:45 Uhr anwesend und nimmt die erforderlichen Unterlagen zur Ausstellung der Urkunden des Babys entgegen.
    • Es können bei dieser Gelegenheit auch alle Wünsche betreffend Namensgebung und gemeinsame Obsorge bekannt gegeben werden.
    • Selbstabholung folgender vorbereiteter bzw. fertiggestellter Urkunden des Neugeborenen von dem Standesamt (nach telefonischer Verständigung):
      • Geburtsurkunde
      • Staatsbürgerschaftsnachweis
      • Meldebestätigung
      • Niederschrift der Anerkennung der Vaterschaft bei unehelichen Kindern
      • Niederschrift zur kindesnamensrechtlichen Erklärung
      • Erklärung der gemeinsamen Obsorge
    Landeskrankenhaus Feldbach
    • Ein Standesbeamter ist von Montag bis Freitag (ausgenommen an Feiertagen) zwischen 7:45 und 8:45 Uhr anwesend und nimmt, in einer bereitgestellten Räumlichkeit, die erforderlichen Unterlagen für die Geburtsbeurkundung entgegen.
    • Es können bei dieser Gelegenheit Wünsche betreffend die Anerkennung der Vaterschaft sowie kindesnamensrechtliche Erklärungen bekannt gegeben werden.
    • LKH übermittelt Anzeige der Geburt dem Standesamt auf elektronischem Weg
    • Infomaterial (u.a. Kontaktdaten, erforderliche Unterlagen/Urkunden, Amtsstunde) wird bereitgestellt
    • Folgende fertiggestellte Urkunden können entweder vom Standesbeamten im LKH übergeben (innerhalb von 24 bis 48 Stunden), am Standesamt selbst abgeholt, oder per Post zugestellt werden:
      • Geburtsurkunde
      • Meldebestätigung
      • ggf. Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Für Vereinbarungen über die gemeinsame Obsorge, Geburtsfälle mit Auslandsberührung etc. bedarf es eines Behördenweges zum Standesamt.
    Landeskrankenhaus - Universitätsklinikum Graz
    • Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus
    • "Baby-Mappe" bestehend aus Informationsblättern und auszufüllenden Formularen wird vom Krankenhauspersonal ausgeteilt
    • Erforderliche Unterlagen können von den Müttern in die "Baby-Mappe" eingeordnet werden, die dann von einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter des Standesamtes abgeholt wird.
    • Eltern von ehelich geborenen Babys wird die Geburtsurkunde, der Staatsbürgerschaftsnachweis und die Meldebestätigung per Post zugeschickt.
    • Ist jedoch eine Unterschrift mit Gegenzeichnung des Standesbeamten erforderlich (z.B. bei der Niederschrift der Anerkennung der Vaterschaft bei unehelichen Kindern, Erklärung der gemeinsamen Obsorge), bedarf es eines Behördenweges zum Standesamt.
    • Durch Terminvereinbarungen bei der Abholung können die Wartezeiten so kurz wie möglich gehalten werden.
    • Nähere Informationen zu Behördenwegen nach der Geburt im Landeskrankenhaus Graz
    Landeskrankenhaus Judenburg
    • Keine speziellen Baby-Urkundenservices bzw. kein Babypoint
    Landeskrankenhaus Hochsteiermark – Standort Leoben
    • Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus

    • Eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter des Standesamtes ist von Montag bis Freitag (ausgenommen an Feiertagen) zwischen 10:15 und 11:15 Uhr anwesend und nimmt die erforderlichen Unterlagen
    • der Eltern zur Ausstellung der Urkunden entgegen.
    • Anlässlich der Geburtsbeurkundung können auch alle Wünsche betreffend Namensgebung und gemeinsame Obsorge bekannt gegeben werden.
    • Die Informationsblätter bezüglich der Obsorge werden den Kindeseltern seitens des Standesamtes Leoben persönlich ausgehändigt.

    • Es besteht die Möglichkeit, dass folgende Urkunden am nächsten Werktag im LKH oder im Rathaus abgeholt werden können:

      • Geburtsurkunde
      • Staatsbürgerschaftsnachweis
      • Meldebestätigung
      • Niederschrift bezüglich der Anerkennung der Vaterschaft bei unehelichen Kindern
      • Niederschrift zur kindesnamensrechtlichen Erklärung
      • Erklärung der gemeinsamen Obsorge
    Landeskrankenhaus Rottenmann
    • Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus
    • Die Mütter/Eltern erhalten vom Krankenhauspersonal ein Informationsblatt über die für die Beurkundung der Geburt erforderlichen Dokumente.
    • Die Eltern erhalten im Rahmen eines Besuchs am Standesamt nach Vorlage ihrer vollständigen Dokumente folgende Urkunden für ihr neugeborenes Kind ausgehändigt:
      • Geburtsurkunde (im Bedarfsfall auch eine internationale Geburtsurkunde)
      • Staatsbürgerschaftsnachweis (bei österreichischen Staatsbürgern)
      • Meldebestätigung
    • Neben dem seitens des Vaters zu unterzeichnenden Vaterschaftsanerkenntnis bei unehelichen Kindern können vor Ort noch folgende Erklärungen abgegeben werden:
      • Kindesnamensrechtliche Erklärung (bei getrennter Namensführung der Eltern z.B. auf den Familiennamen des Vaters oder einen Doppelnamen aus beiden Familienamen der Eltern)
      • Erklärung der gemeinsamen Obsorge (bei unehelichen Kindern)
    Klinik Diakonissen Schladming
    • Keine speziellen Baby-Urkundenservices bzw. kein Babypoint
    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion