Zum Inhalt springen
  • Checkliste Kfz und Führerschein in Österreich für Drittstaatsangehörige

    Das Fahren mit ausländischen Kennzeichen ist bei Begründung eines Hauptwohnsitzes in Österreich maximal einen Monat lang erlaubt. Danach müssen österreichische Kennzeichentafeln verwendet werden, für die eine österreichische Zulassung benötigt wird. Ausführliche Informationen zum Thema "Fahren mit ausländischen Kennzeichen" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Checkliste für die Übersiedlung mit eigenem Kfz
    Übersiedlung mit eigenem Kfz
    Thema Detailinformation Erledigt
    Zoll/Steuer Wird mit dem eigenen Kfz aus einem Drittstaat nach Österreich übersiedelt, müssen unter Umständen Abgaben dafür entrichtet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen muss jedoch bei Übersiedlung weder Zoll noch Steuer für das Kfz bezahlt werden.  
    Führerschein Der ausländische Führerschein muss innerhalb von sechs Monaten ab erstmaliger Wohnsitzgründung in Österreich auf einen österreichischen Führerschein umgeschrieben werden.  
    Genehmigungsdatenbank Bei importierten Fahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis müssen die Genehmigungsdaten in die Genehmigungsdatenbank eingetragen werden.  
    Fahrzeugtypisierung Hat das Fahrzeug keine EU-Betriebserlaubnis (grundsätzlich bei Betriebserlaubnis vor dem 1. Jänner 1996), muss es typisiert werden.  
    Normverbrauchsabgabe (NoVA)

    Wird ein Fahrzeug erstmals in Österreich zugelassen, muss die Normverbrauchsabgabe –NoVA (→ USP) bezahlt werden.

     
    Zulassung Nach Eintragung in die Genehmigungsdatenbank bzw. Typisierung sowie Bezahlung der NoVA kann das Fahrzeug bei einer Zulassungsstelle einer Versicherung zugelassen werden.  
    Straßenverkehrsregeln Ausländische Verkehrsteilnehmerinnen/ausländische Verkehrsteilnehmer sollten sich mit den österreichischen Straßenverkehrsregeln vertraut machen (z.B. Winterreifenpflicht).  
    Vignette Die Nutzung von Autobahnen ist kostenpflichtig (Vignette für Kfz bis 3,5 Tonnen).  
    Checkliste für die Übersiedlung ohne eigenes Kfz
    Übersiedlung ohne eigenes Kfz
    Thema Detailinformationen Erledigt
    Führerschein Der ausländische Führerschein muss innerhalb von sechs Monaten ab erstmaliger Wohnsitzgründung in Österreich auf einen österreichischen Führerschein umgeschrieben werden.  
    Straßenverkehrsregeln Ausländische Verkehrsteilnehmerinnen/ausländische Verkehrsteilnehmer sollten sich mit den österreichischen Straßenverkehrsregeln vertraut machen (z.B. Winterreifenpflicht).  
    Vignette Die Nutzung von Autobahnen ist kostenpflichtig (Vignette für Kfz bis 3,5 Tonnen).  

    Weiterführende Links

    Übersiedlung aus einem Nicht-EU-Staat (→ BMF)

    Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Checkliste Kfz und Führerschein in Österreich für Drittstaatsangehörige

    Das Fahren mit ausländischen Kennzeichen ist bei Begründung eines Hauptwohnsitzes in Österreich maximal einen Monat lang erlaubt. Danach müssen österreichische Kennzeichentafeln verwendet werden, für die eine österreichische Zulassung benötigt wird. Ausführliche Informationen zum Thema "Fahren mit ausländischen Kennzeichen" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Checkliste für die Übersiedlung mit eigenem Kfz
    Übersiedlung mit eigenem Kfz
    Thema Detailinformation Erledigt
    Zoll/Steuer Wird mit dem eigenen Kfz aus einem Drittstaat nach Österreich übersiedelt, müssen unter Umständen Abgaben dafür entrichtet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen muss jedoch bei Übersiedlung weder Zoll noch Steuer für das Kfz bezahlt werden.  
    Führerschein Der ausländische Führerschein muss innerhalb von sechs Monaten ab erstmaliger Wohnsitzgründung in Österreich auf einen österreichischen Führerschein umgeschrieben werden.  
    Genehmigungsdatenbank Bei importierten Fahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis müssen die Genehmigungsdaten in die Genehmigungsdatenbank eingetragen werden.  
    Fahrzeugtypisierung Hat das Fahrzeug keine EU-Betriebserlaubnis (grundsätzlich bei Betriebserlaubnis vor dem 1. Jänner 1996), muss es typisiert werden.  
    Normverbrauchsabgabe (NoVA)

    Wird ein Fahrzeug erstmals in Österreich zugelassen, muss die Normverbrauchsabgabe –NoVA (→ USP) bezahlt werden.

     
    Zulassung Nach Eintragung in die Genehmigungsdatenbank bzw. Typisierung sowie Bezahlung der NoVA kann das Fahrzeug bei einer Zulassungsstelle einer Versicherung zugelassen werden.  
    Straßenverkehrsregeln Ausländische Verkehrsteilnehmerinnen/ausländische Verkehrsteilnehmer sollten sich mit den österreichischen Straßenverkehrsregeln vertraut machen (z.B. Winterreifenpflicht).  
    Vignette Die Nutzung von Autobahnen ist kostenpflichtig (Vignette für Kfz bis 3,5 Tonnen).  
    Checkliste für die Übersiedlung ohne eigenes Kfz
    Übersiedlung ohne eigenes Kfz
    Thema Detailinformationen Erledigt
    Führerschein Der ausländische Führerschein muss innerhalb von sechs Monaten ab erstmaliger Wohnsitzgründung in Österreich auf einen österreichischen Führerschein umgeschrieben werden.  
    Straßenverkehrsregeln Ausländische Verkehrsteilnehmerinnen/ausländische Verkehrsteilnehmer sollten sich mit den österreichischen Straßenverkehrsregeln vertraut machen (z.B. Winterreifenpflicht).  
    Vignette Die Nutzung von Autobahnen ist kostenpflichtig (Vignette für Kfz bis 3,5 Tonnen).  

    Weiterführende Links

    Übersiedlung aus einem Nicht-EU-Staat (→ BMF)

    Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion