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  • Kindergruppen

    Kindergruppen stellen eine Alternative zu institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen dar. Sie werden auf Elterninitiative und unter wesentlicher Mitarbeit der Eltern gegründet und geführt. In kleinen Gruppen – je nach Alter der Kinder sechs bis 15 Kinder – wird auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder eingegangen.

    Elternmitarbeit ist sowohl bei Organisation und pädagogischen Fragen als auch fallweise in praktischen Belangen (z.B. Essenszubereitung, Reparaturen) erforderlich.

    Die Finanzierung der Kindergruppen erfolgt durch Elternbeiträge, öffentliche Förderungen und in manchen Fällen, beispielsweise für Wiedereinsteigerinnen, zum Teil durch die Kinderbetreuungsbeihilfe.

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

    Kindergruppen

    Kindergruppen stellen eine Alternative zu institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen dar. Sie werden auf Elterninitiative und unter wesentlicher Mitarbeit der Eltern gegründet und geführt. In kleinen Gruppen – je nach Alter der Kinder sechs bis 15 Kinder – wird auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder eingegangen.

    Elternmitarbeit ist sowohl bei Organisation und pädagogischen Fragen als auch fallweise in praktischen Belangen (z.B. Essenszubereitung, Reparaturen) erforderlich.

    Die Finanzierung der Kindergruppen erfolgt durch Elternbeiträge, öffentliche Förderungen und in manchen Fällen, beispielsweise für Wiedereinsteigerinnen, zum Teil durch die Kinderbetreuungsbeihilfe.

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

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