Zum Inhalt springen
  • Adressänderung: Gewerbeinformationssystem Austria (GISA)

    Die Standortverlegung eines Unternehmens muss bei der neuen Gewerbebehörde angezeigt werden. Die zuständige Wirtschaftskammer wird automatisch von dieser Standortverlegung in Kenntnis gesetzt, eine eigene Benachrichtigung ist nicht notwendig.

    Die Anzeige ist so rechtzeitig zu erstatten, dass sie spätestens am Tag der Aufnahme der Gewerbeausübung am neuen Standort bei der Gewerbebehörde einlangt.

    Ausführliche Informationen zum Thema "Standortwechsel Einzelunternehmen" finden sich auf USP.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 14. Juni 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Adressänderung: Gewerbeinformationssystem Austria (GISA)

    Die Standortverlegung eines Unternehmens muss bei der neuen Gewerbebehörde angezeigt werden. Die zuständige Wirtschaftskammer wird automatisch von dieser Standortverlegung in Kenntnis gesetzt, eine eigene Benachrichtigung ist nicht notwendig.

    Die Anzeige ist so rechtzeitig zu erstatten, dass sie spätestens am Tag der Aufnahme der Gewerbeausübung am neuen Standort bei der Gewerbebehörde einlangt.

    Ausführliche Informationen zum Thema "Standortwechsel Einzelunternehmen" finden sich auf USP.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 14. Juni 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion