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  • Bioabfall

    Folgendes kann in der Biotonne entsorgt werden:

    • Obst- und Gemüseabfälle
    • pflanzliche Speisereste und Brotreste
    • alte Blumenerde und kaputte Zimmerpflanzen
    • Rasen-, Baum-, Hecken- und Strauchschnitt
    • Fallobst

    Fleisch, Knochen, Speisereste und verdorbene Nahrungsmittel können bei der Sammlung und Verwertung Probleme verursachen. Die Sammlung erfolgt daher regional unterschiedlich. Es empfiehlt sich, bei der jeweiligen Gemeinde zu fragen, inwieweit derartige biogene Abfälle in der Biotonne gesammelt werden sollen.

    Wenn die Bioabfälle in einem Plastiksack zur Biotonne gebracht werden, muss dieser auf jeden Fall getrennt entsorgt werden.

    Für die Entsorgung von Bioabfall örtlich zuständig ist:

    Letzte Aktualisierung: 24. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Bioabfall

    Folgendes kann in der Biotonne entsorgt werden:

    • Obst- und Gemüseabfälle
    • pflanzliche Speisereste und Brotreste
    • alte Blumenerde und kaputte Zimmerpflanzen
    • Rasen-, Baum-, Hecken- und Strauchschnitt
    • Fallobst

    Fleisch, Knochen, Speisereste und verdorbene Nahrungsmittel können bei der Sammlung und Verwertung Probleme verursachen. Die Sammlung erfolgt daher regional unterschiedlich. Es empfiehlt sich, bei der jeweiligen Gemeinde zu fragen, inwieweit derartige biogene Abfälle in der Biotonne gesammelt werden sollen.

    Wenn die Bioabfälle in einem Plastiksack zur Biotonne gebracht werden, muss dieser auf jeden Fall getrennt entsorgt werden.

    Für die Entsorgung von Bioabfall örtlich zuständig ist:

    Letzte Aktualisierung: 24. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie