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  • Rasenmähzeiten im Burgenland

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben R 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Burgenland wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Letzte Aktualisierung

     

     

     

     

     

    Ritzing

    keine Vorgaben

     

     

     

    Rotenturm an der Pinka 

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten in Wohngebieten, sowie in Gebieten die direkt an Wohngebiete anschließen

    gilt nicht für: Landwirte mit landwirtschaftlichen Maschinen, wenn aufgrund der Wetterlage in den genannten Verbotstagen und -zeiten die Ernte eingebracht werden muss

     verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    21. Juni 2021

    Rudersdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen

    verboten:

    • Montag bis Freitag 
      • 0 bis 6 Uhr
      • 22 bis 24 Uhr
    • Samstag
      • 0 bis 6 Uhr
      • 15 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    1. Oktober 2019

    Rasenmähzeiten im Burgenland

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben R 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Burgenland wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Letzte Aktualisierung

     

     

     

     

     

    Ritzing

    keine Vorgaben

     

     

     

    Rotenturm an der Pinka 

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten in Wohngebieten, sowie in Gebieten die direkt an Wohngebiete anschließen

    gilt nicht für: Landwirte mit landwirtschaftlichen Maschinen, wenn aufgrund der Wetterlage in den genannten Verbotstagen und -zeiten die Ernte eingebracht werden muss

     verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    21. Juni 2021

    Rudersdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen

    verboten:

    • Montag bis Freitag 
      • 0 bis 6 Uhr
      • 22 bis 24 Uhr
    • Samstag
      • 0 bis 6 Uhr
      • 15 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    1. Oktober 2019