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  • Fremdenpass

    Fremdenpässe können von Staatenlosen oder Personen mit ungeklärter Staatsbürgerschaft, die kein Reisedokument besitzen, beantragt werden.

    Auch ausländische Staatsangehörige besitzen diese Möglichkeit, wenn sie nachweisen können, dass ihnen ihr Heimatstaat den Reisepass aus bestimmten Gründen nicht verlängert oder gar keinen ausstellt. Solche Gründe können sein:

    • Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität
    • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe u.a.

    Hinweis

    Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

    Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Fremdenpass

    Fremdenpässe können von Staatenlosen oder Personen mit ungeklärter Staatsbürgerschaft, die kein Reisedokument besitzen, beantragt werden.

    Auch ausländische Staatsangehörige besitzen diese Möglichkeit, wenn sie nachweisen können, dass ihnen ihr Heimatstaat den Reisepass aus bestimmten Gründen nicht verlängert oder gar keinen ausstellt. Solche Gründe können sein:

    • Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität
    • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe u.a.

    Hinweis

    Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

    Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

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