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  • Kauf des Kfz in Österreich

    Beim Kauf eines Neuwagens innerhalb der EU (z.B. in Österreich) darf die Händlerin/der Händler keine Mehrwertsteuer verrechnen. Die Mehrwertsteuer wird erst beim Import fällig. Wenn ein Gebrauchtwagen innerhalb der EU (z.B. in Österreich) gekauft wird, verrechnet die Händlerin/der Händler die Mehrwertsteuer. Diese sollte auf der Rechnung ausgewiesen werden.

    Folgende Papiere sollte die Verkäuferin/der Verkäufer übergeben

    • Kaufvertrag oder Rechnung
    • Beide Zulassungsbescheinigungen (Teil 1 und Teil 2)
    • Europäische Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
      Wenn die Verkäuferin/der Verkäufer keine COC aushändigt, kann bei der Generalimporteurin/beim Generalimporteur der Automarke eine entsprechende Bescheinigung ("Auszug aus der Genehmigungsdatenbank") angefordert werden. 

    Wenn das Auto in einem anderen EU-Land zugelassen werden soll, ist zu prüfen, ob dort noch weitere Dokumente benötigt werden.

    Mehrwertsteuer als Sicherheit

    In der Praxis verlangen einige Händlerinnen/Händler beim Verkauf eines Neuwagens den Mehrwertsteuerbetrag als Sicherheit, die erstattet wird, sobald das Fahrzeug im Land der Käuferin/des Käufers zugelassen ist. Im Allgemeinen fordert die Verkäuferin/der Verkäufer dafür eine Kopie der Zulassungsbescheinigung und einen Nachweis über die Zahlung der Mehrwertsteuer.

    Achtung

    Es gibt keinen direkten Erstattungsanspruch gegenüber Steuerbehörden, sondern nur gegenüber der Verkäuferin/dem Verkäufer. Daher sollte eine etwaige Erstattung rasch beantragt werden.

    Freiwillige technische Begutachtung

    Anlässlich des Kaufs bzw. Verkaufs ist die Verkäuferin/der Verkäufer in Österreich nicht verpflichtet, eine technische Kontrolle durchführen zu lassen. Verpflichtend ist diese frühestens ein Jahr ab der ersten Zulassung des Kfz. Einige EU-Mitgliedstaaten erkennen die technische Begutachtung in Österreich an.

    Im Allgemeinen wird jedoch empfohlen, das Kfz – mit Zustimmung der Verkäuferin/des Verkäufers – vor dem Kauf von einem unabhängigen österreichischen Automobilclub oder einem unabhängigen Sachverständigen begutachten zu lassen. Dies gilt insbesondere für Gebrauchtwagen. In der Regel muss die Käuferin/der Käufer die Kosten tragen.

    Streit- und Betrugsfälle

    Wenn es im Zuge des Kaufgeschäfts zum Streit kommt, können sich Verbraucherinnen/Verbraucher an die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte wenden.

    Betrugsfälle können bei jeder Polizeidienststelle oder der zuständigen Staatsanwaltschaft oder der Meldestelle für Internetkriminalität beim Bundeskriminalamt gemeldet werden.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Kauf des Kfz in Österreich

    Beim Kauf eines Neuwagens innerhalb der EU (z.B. in Österreich) darf die Händlerin/der Händler keine Mehrwertsteuer verrechnen. Die Mehrwertsteuer wird erst beim Import fällig. Wenn ein Gebrauchtwagen innerhalb der EU (z.B. in Österreich) gekauft wird, verrechnet die Händlerin/der Händler die Mehrwertsteuer. Diese sollte auf der Rechnung ausgewiesen werden.

    Folgende Papiere sollte die Verkäuferin/der Verkäufer übergeben

    • Kaufvertrag oder Rechnung
    • Beide Zulassungsbescheinigungen (Teil 1 und Teil 2)
    • Europäische Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
      Wenn die Verkäuferin/der Verkäufer keine COC aushändigt, kann bei der Generalimporteurin/beim Generalimporteur der Automarke eine entsprechende Bescheinigung ("Auszug aus der Genehmigungsdatenbank") angefordert werden. 

    Wenn das Auto in einem anderen EU-Land zugelassen werden soll, ist zu prüfen, ob dort noch weitere Dokumente benötigt werden.

    Mehrwertsteuer als Sicherheit

    In der Praxis verlangen einige Händlerinnen/Händler beim Verkauf eines Neuwagens den Mehrwertsteuerbetrag als Sicherheit, die erstattet wird, sobald das Fahrzeug im Land der Käuferin/des Käufers zugelassen ist. Im Allgemeinen fordert die Verkäuferin/der Verkäufer dafür eine Kopie der Zulassungsbescheinigung und einen Nachweis über die Zahlung der Mehrwertsteuer.

    Achtung

    Es gibt keinen direkten Erstattungsanspruch gegenüber Steuerbehörden, sondern nur gegenüber der Verkäuferin/dem Verkäufer. Daher sollte eine etwaige Erstattung rasch beantragt werden.

    Freiwillige technische Begutachtung

    Anlässlich des Kaufs bzw. Verkaufs ist die Verkäuferin/der Verkäufer in Österreich nicht verpflichtet, eine technische Kontrolle durchführen zu lassen. Verpflichtend ist diese frühestens ein Jahr ab der ersten Zulassung des Kfz. Einige EU-Mitgliedstaaten erkennen die technische Begutachtung in Österreich an.

    Im Allgemeinen wird jedoch empfohlen, das Kfz – mit Zustimmung der Verkäuferin/des Verkäufers – vor dem Kauf von einem unabhängigen österreichischen Automobilclub oder einem unabhängigen Sachverständigen begutachten zu lassen. Dies gilt insbesondere für Gebrauchtwagen. In der Regel muss die Käuferin/der Käufer die Kosten tragen.

    Streit- und Betrugsfälle

    Wenn es im Zuge des Kaufgeschäfts zum Streit kommt, können sich Verbraucherinnen/Verbraucher an die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte wenden.

    Betrugsfälle können bei jeder Polizeidienststelle oder der zuständigen Staatsanwaltschaft oder der Meldestelle für Internetkriminalität beim Bundeskriminalamt gemeldet werden.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2024

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