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  • Leben in der Gemeinde Wiener Neudorf

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Verwendung von benzinbetriebenen Rasenmähern und ähnlichen Geräten mit einem Dauerschallpegel von über 50 dB(A)

    gilt nicht für: Bautätigkeiten im Falle einer dringend erforderlichen Gebrechensbehebung oder im Katastropheneinsatz; Ausnahmebewilligungen des Bürgermeisters

    verboten:

    • täglich
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Verwendung von Motorsägen, Schleifmaschinen, Bohrhämmer, Kreissägen und ähnlichen Geräten mit einem Dauerschallpegel von über 50 dB(A)

    gilt nicht für: Bautätigkeiten im Falle einer dringend erforderlichen Gebrechensbehebung oder im Katastropheneinsatz; Ausnahmebewilligungen des Bürgermeisters

    verboten:

    • täglich
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    An folgenden Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden:

    • An öffentlichen Orten im Ortsbereich
    • In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen

    Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.

    Hinweis

    Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ist von der Hundehalterin/dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich anzuzeigen.

    Hundekot

    Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Abfallwirtschaftszentrum der Marktgemeinde Wiener Neudorf
    Hauptstraße 65-67
    2351 Wiener Neudorf

    Abfallarten: (nur für Wiener Neudorfer-BürgerInnen, keine Firmen) Alteisen, Altkleidung, Altholz, Elektronikschrott, Glas, Grünschnitt, Kartons, Kunststoff, Kühlgeräte, Metalle, Öle, Sperrmüll, Styropor, Verpackungsmaterial; (Kein Haushaltsmüll!!!) Weiters Problemstoffe wie: Batterien, Lacke, Lösungsmittel, Medikamente, etc.

    Bitte zeigen Sie Ihre WNC (Wiener Neudorf Card) bei Einfahrt in das Abfallwirtschaftszentrum vor!

    Öffnungszeiten:

    • Montag und Mittwoch
      • 7 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
    • Freitag
      • 7 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
    • Dienstag und Donnerstag
      • geschlossen

    Weitere Informationen zum Abfallwirtschaftszentrum finden sich auf den Seiten der Gemeinde.

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Gemeindeamt
    Europaplatz 2
    2351 Wiener Neudorf

    Telefon: 02236 / 62 501
    Fax: 02236/ 62 501-36
    E-Mail: gemeinde@wiener-neudorf.gv.at

    Öffnungszeiten:

    • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
      • 7:30 bis 13 Uhr
    • Mittwoch
      • 7:30 bis 13 Uhr und 16 bis 18 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

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    Rasenmähen

    Tätigkeit: Verwendung von benzinbetriebenen Rasenmähern und ähnlichen Geräten mit einem Dauerschallpegel von über 50 dB(A)

    gilt nicht für: Bautätigkeiten im Falle einer dringend erforderlichen Gebrechensbehebung oder im Katastropheneinsatz; Ausnahmebewilligungen des Bürgermeisters

    verboten:

    • täglich
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Verwendung von Motorsägen, Schleifmaschinen, Bohrhämmer, Kreissägen und ähnlichen Geräten mit einem Dauerschallpegel von über 50 dB(A)

    gilt nicht für: Bautätigkeiten im Falle einer dringend erforderlichen Gebrechensbehebung oder im Katastropheneinsatz; Ausnahmebewilligungen des Bürgermeisters

    verboten:

    • täglich
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    An folgenden Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden:

    • An öffentlichen Orten im Ortsbereich
    • In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen

    Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.

    Hinweis

    Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ist von der Hundehalterin/dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich anzuzeigen.

    Hundekot

    Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

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    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Abfallwirtschaftszentrum der Marktgemeinde Wiener Neudorf
    Hauptstraße 65-67
    2351 Wiener Neudorf

    Abfallarten: (nur für Wiener Neudorfer-BürgerInnen, keine Firmen) Alteisen, Altkleidung, Altholz, Elektronikschrott, Glas, Grünschnitt, Kartons, Kunststoff, Kühlgeräte, Metalle, Öle, Sperrmüll, Styropor, Verpackungsmaterial; (Kein Haushaltsmüll!!!) Weiters Problemstoffe wie: Batterien, Lacke, Lösungsmittel, Medikamente, etc.

    Bitte zeigen Sie Ihre WNC (Wiener Neudorf Card) bei Einfahrt in das Abfallwirtschaftszentrum vor!

    Öffnungszeiten:

    • Montag und Mittwoch
      • 7 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
    • Freitag
      • 7 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
    • Dienstag und Donnerstag
      • geschlossen

    Weitere Informationen zum Abfallwirtschaftszentrum finden sich auf den Seiten der Gemeinde.

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Gemeindeamt
    Europaplatz 2
    2351 Wiener Neudorf

    Telefon: 02236 / 62 501
    Fax: 02236/ 62 501-36
    E-Mail: gemeinde@wiener-neudorf.gv.at

    Öffnungszeiten:

    • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
      • 7:30 bis 13 Uhr
    • Mittwoch
      • 7:30 bis 13 Uhr und 16 bis 18 Uhr

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    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
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