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  • "raus aus Öl und Gas" 2023/2024

    Neu

    Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) reagiert aufgrund der Hochwasserereignisse 2024 mit vereinfachten Förderungsbedingungen. Um die Betroffenen bei den außergewöhnlichen finanziellen Belastungen zu unterstützen, gelten in den aktuellen Förderungsprogrammen der Sanierungsoffensive und dem Energieeffizienzprogramm "Tausch erneuerbarer Heizungssysteme" für Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser vereinfachte Förderungsbedingungen. Die Sonderaktion ist befristet für Registrierungen bis 31. Dezember 2024.

    Weiterführende Informationen
    Hilfe für hochwasserbetroffene Privathaushalte im Rahmen der Sanierungsoffensive und dem Energieeffizienzprogramm (→ KPC)

    Allgemeines zur Förderungsaktion

    Die Förderungsaktion "raus aus Öl und Gas" soll Privaten und Betrieben den Umstieg von einer fossil betriebenen Raumheizung auf ein klimafreundliches oder hocheffizientes Heizungssystem erleichtern. Damit setzt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) einen weiteren wesentlichen Schritt zur Klimaneutralität im Jahr 2040.

    Die Mittel für die Förderungen von thermischen Sanierungen und für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen wurden von 2.445 Millionen Euro für den Zeitraum 2023 bis 2027 um 1.200 Millionen Euro für die Jahre 2024 bis 2026 aufgestockt.

    "raus aus Öl und Gas" für Private

    Folgende Personen können Förderungsanträge stellen:

    • (Mit-)Eigentümerinnen/(Mit-)Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieterinnen/Mieter eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses
    • Gebäudeeigentümerinnen/Gebäudeeigentümer bzw. deren bevollmächtigte Vertretung (z.B. die Hausverwaltung) im Namen der Eigentümerin/des Eigentümers eines mehrgeschoßigen Wohnbaus oder einer Reihenhausanlage mit mindestens drei Wohneinheiten/Reihenhäusern
    • Im Fall einer Zentralisierung des klimafreundlichen Heizungssystems können auch Mieterinnen/Mieter und Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer einzelner Wohnungen eine Förderung beantragen, sofern sie die Kosten der Umstellung tragen.

    Hinweis

    Mieterinnen/Mieter und Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer einzelner Wohnungen müssen stets die wohnzivilrechtlichen Regelungen bei Umsetzung der Maßnahme einhalten (z.B. schriftliche Zustimmung der Vermieterin/des Vermieters).

    Förderungsfähig ist der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem. Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.

    Eine Förderung ist nur für Gebäude im Inland möglich. Es können nur Leistungen gefördert werden, die ab 1. Jänner 2023 erbracht wurden.

    Höhe der Förderung

    Bei Ein- und Zweifamileinhäusern gibt es für den Umstieg von bestehenden Öl- und Gasheizungen auf Heizsysteme mit erneuerbaren Energien attraktive Förderungen von rund 75 Prozent der Investitionskosten. Je nach installierter Technologie gelten unterschiedliche Förderhöchstgrenzen.

    Für verschiedene Maßnahmen gibt es zusätzliche Boni:

    • Wechsel eines Gasherdes auf einen Stromherd
    • Einbau eines Wärmeverteilsystems
    • Tiefenbohrungen bei Tausch auf eine Erdwärmepumpe
    • Erarbeitung eines Gesamtsanierungskonzepts für das Gebäude
    • eine zusätzliche solarthermische Anlage

    Die Einreichung verläuft in zwei Schritten mit Registrierung und anschließender Antragstellung. Registrierungen können in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Budgetmitteln bis längstens 31. Dezember 2025 online durchgeführt werden. Nach erfolgreicher Registrierung muss der Antrag innerhalb von zwölf Monaten online gestellt werden.

    Umfangreiche Informationen zu Registrierung, Antragstellung, Förderungsdetails und Formularen finden sich auf umweltfoerderung.at (→ KPC):

    "raus aus Öl und Gas" für Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen

    Es wird die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern gefördert. Das umfasst:

    • Holzheizungen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
    • Wärmepumpen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
    • Fernwärmeanschlüsse mit weniger als 100 kW thermischer Leistung 

    Förderungsanträge sind nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung einzubringen. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Die Förderung wird mittels Pauschalsatzes anhand der Nennwärmeleistung berechnet und ist mit 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten begrenzt. Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss in Form einer "De-minimis"-Beihilfe vergeben.

    Ausführliche Informationen zu Antragstellung, Förderungsdetails und Formularen finden sich auf umweltfoerderung.at (→ KPC):

    Entscheidungshilfen, weiterführende Informationen

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    "raus aus Öl und Gas" 2023/2024

    Neu

    Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) reagiert aufgrund der Hochwasserereignisse 2024 mit vereinfachten Förderungsbedingungen. Um die Betroffenen bei den außergewöhnlichen finanziellen Belastungen zu unterstützen, gelten in den aktuellen Förderungsprogrammen der Sanierungsoffensive und dem Energieeffizienzprogramm "Tausch erneuerbarer Heizungssysteme" für Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser vereinfachte Förderungsbedingungen. Die Sonderaktion ist befristet für Registrierungen bis 31. Dezember 2024.

    Weiterführende Informationen
    Hilfe für hochwasserbetroffene Privathaushalte im Rahmen der Sanierungsoffensive und dem Energieeffizienzprogramm (→ KPC)

    Allgemeines zur Förderungsaktion

    Die Förderungsaktion "raus aus Öl und Gas" soll Privaten und Betrieben den Umstieg von einer fossil betriebenen Raumheizung auf ein klimafreundliches oder hocheffizientes Heizungssystem erleichtern. Damit setzt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) einen weiteren wesentlichen Schritt zur Klimaneutralität im Jahr 2040.

    Die Mittel für die Förderungen von thermischen Sanierungen und für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen wurden von 2.445 Millionen Euro für den Zeitraum 2023 bis 2027 um 1.200 Millionen Euro für die Jahre 2024 bis 2026 aufgestockt.

    "raus aus Öl und Gas" für Private

    Folgende Personen können Förderungsanträge stellen:

    • (Mit-)Eigentümerinnen/(Mit-)Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieterinnen/Mieter eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses
    • Gebäudeeigentümerinnen/Gebäudeeigentümer bzw. deren bevollmächtigte Vertretung (z.B. die Hausverwaltung) im Namen der Eigentümerin/des Eigentümers eines mehrgeschoßigen Wohnbaus oder einer Reihenhausanlage mit mindestens drei Wohneinheiten/Reihenhäusern
    • Im Fall einer Zentralisierung des klimafreundlichen Heizungssystems können auch Mieterinnen/Mieter und Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer einzelner Wohnungen eine Förderung beantragen, sofern sie die Kosten der Umstellung tragen.

    Hinweis

    Mieterinnen/Mieter und Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer einzelner Wohnungen müssen stets die wohnzivilrechtlichen Regelungen bei Umsetzung der Maßnahme einhalten (z.B. schriftliche Zustimmung der Vermieterin/des Vermieters).

    Förderungsfähig ist der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem. Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.

    Eine Förderung ist nur für Gebäude im Inland möglich. Es können nur Leistungen gefördert werden, die ab 1. Jänner 2023 erbracht wurden.

    Höhe der Förderung

    Bei Ein- und Zweifamileinhäusern gibt es für den Umstieg von bestehenden Öl- und Gasheizungen auf Heizsysteme mit erneuerbaren Energien attraktive Förderungen von rund 75 Prozent der Investitionskosten. Je nach installierter Technologie gelten unterschiedliche Förderhöchstgrenzen.

    Für verschiedene Maßnahmen gibt es zusätzliche Boni:

    • Wechsel eines Gasherdes auf einen Stromherd
    • Einbau eines Wärmeverteilsystems
    • Tiefenbohrungen bei Tausch auf eine Erdwärmepumpe
    • Erarbeitung eines Gesamtsanierungskonzepts für das Gebäude
    • eine zusätzliche solarthermische Anlage

    Die Einreichung verläuft in zwei Schritten mit Registrierung und anschließender Antragstellung. Registrierungen können in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Budgetmitteln bis längstens 31. Dezember 2025 online durchgeführt werden. Nach erfolgreicher Registrierung muss der Antrag innerhalb von zwölf Monaten online gestellt werden.

    Umfangreiche Informationen zu Registrierung, Antragstellung, Förderungsdetails und Formularen finden sich auf umweltfoerderung.at (→ KPC):

    "raus aus Öl und Gas" für Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen

    Es wird die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern gefördert. Das umfasst:

    • Holzheizungen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
    • Wärmepumpen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
    • Fernwärmeanschlüsse mit weniger als 100 kW thermischer Leistung 

    Förderungsanträge sind nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung einzubringen. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Die Förderung wird mittels Pauschalsatzes anhand der Nennwärmeleistung berechnet und ist mit 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten begrenzt. Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss in Form einer "De-minimis"-Beihilfe vergeben.

    Ausführliche Informationen zu Antragstellung, Förderungsdetails und Formularen finden sich auf umweltfoerderung.at (→ KPC):

    Entscheidungshilfen, weiterführende Informationen

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie