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  • Meldung des Todesfalls: Firmenbuch

    Änderungen im Firmenbuch eingetragener Tatsachen müssen sofort beim Firmenbuchgericht angemeldet werden. Die Meldung des Todes einer im Firmenbuch eingetragenen natürlichen Person kann dem Firmenbuchgericht auch mittels Online-Formular "Firmenbuch – Allgemeine Eingabe (→ BMJ)" bekanntgegeben werden. Weitere Informationen zum Firmenbuch (→ USP) finden sich auf USP.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 17. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Meldung des Todesfalls: Firmenbuch

    Änderungen im Firmenbuch eingetragener Tatsachen müssen sofort beim Firmenbuchgericht angemeldet werden. Die Meldung des Todes einer im Firmenbuch eingetragenen natürlichen Person kann dem Firmenbuchgericht auch mittels Online-Formular "Firmenbuch – Allgemeine Eingabe (→ BMJ)" bekanntgegeben werden. Weitere Informationen zum Firmenbuch (→ USP) finden sich auf USP.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 17. April 2024

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