Namensänderung: Studienbeihilfenbehörde
Eine Namensänderung ist grundsätzlich bei der Studienbeihilfenbehörde zu melden, damit Bescheide über die weitere Bewilligung der Studienbeihilfe zugestellt werden können.
Die Meldung der Namensänderung kann schriftlich (formloser Brief) oder persönlich durchgeführt werden. Eine Kopie des Scheidungsbeschlusses oder des Scheidungsurteils ist beizulegen oder mitzubringen.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Namensänderung: Studienbeihilfenbehörde
Eine Namensänderung ist grundsätzlich bei der Studienbeihilfenbehörde zu melden, damit Bescheide über die weitere Bewilligung der Studienbeihilfe zugestellt werden können.
Die Meldung der Namensänderung kann schriftlich (formloser Brief) oder persönlich durchgeführt werden. Eine Kopie des Scheidungsbeschlusses oder des Scheidungsurteils ist beizulegen oder mitzubringen.
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