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  • Namensänderung: Studienbeihilfenbehörde

    Eine Namensänderung ist grundsätzlich bei der Studienbeihilfenbehörde zu melden, damit Bescheide über die weitere Bewilligung der Studienbeihilfe zugestellt werden können.

    Die Meldung der Namensänderung kann schriftlich (formloser Brief) oder persönlich durchgeführt werden. Eine Kopie des Scheidungsbeschlusses oder des Scheidungsurteils ist beizulegen oder mitzubringen.

    Letzte Aktualisierung: 11. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Namensänderung: Studienbeihilfenbehörde

    Eine Namensänderung ist grundsätzlich bei der Studienbeihilfenbehörde zu melden, damit Bescheide über die weitere Bewilligung der Studienbeihilfe zugestellt werden können.

    Die Meldung der Namensänderung kann schriftlich (formloser Brief) oder persönlich durchgeführt werden. Eine Kopie des Scheidungsbeschlusses oder des Scheidungsurteils ist beizulegen oder mitzubringen.

    Letzte Aktualisierung: 11. Juli 2024

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