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  • Drittstaatsangehöriger

    Drittstaatsangehörige sind Personen, die

    • weder EU-Bürgerinnen/EU-Bürger
    • noch sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen)
    • noch Schweizerinnen/Schweizer

    sind.

    Hinweis

    Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/ EWR-Bürgern gleichgestellt.

    Ausführliche Informationen zum Thema "Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in Österreich" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 28. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Drittstaatsangehöriger

    Drittstaatsangehörige sind Personen, die

    • weder EU-Bürgerinnen/EU-Bürger
    • noch sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen)
    • noch Schweizerinnen/Schweizer

    sind.

    Hinweis

    Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/ EWR-Bürgern gleichgestellt.

    Ausführliche Informationen zum Thema "Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in Österreich" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 28. März 2024

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