Zum Inhalt springen
  • Rasenmähzeiten in Oberösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben R 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Raab 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab Mittag 
    • Sonn- und Feiertag 
      • ganztägig

    Rainbach im Mühlkreis 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rechberg

    keine Vorgaben 

     

     

    Redleiten 

    keine Vorgaben 

     

     

    Redlham

    keine Vorgaben 

     

     

    Regau 

    keine Vorgaben 

     

     

    Reichenthal 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab Mittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Reichraming Empfehlung Rasenmähen

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 17 Uhr

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • nach Möglichkeit jegliche Lärmbelästigung unterlassen

    Ried im Innkreis

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 6:30 bis 20:30 Uhr
    • Samstag
      • 9 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19:30 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag 
      • ganztägig

    Ried im Traunkreis 

    keine Vorgaben 

     

     

    Riedau 

    Verordnung 

    Betrieb von Modellflugkörper, Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) 

    verboten:

    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rohr im Kremstal 

    keine Vorgaben 

     

     

    Rohrbach-Berg Empfehlung lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

    gestattet:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 9 bis 19 Uhr

    Roitham 

    Empfehlung

    lärmerregende Tätigkeiten wie Rasenmähen, Hämmern, Bohren etc.

    zu unterlassen:

    • Montag bis Freitag 
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag 
      • ganztägig

    Roßbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Roßleithen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Rosenau am Hengstpaß 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 19:30 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rüstorf 

    keine Vorgaben 

     

     

    Letzte Aktualisierung: 23. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Oberösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben R 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Raab 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab Mittag 
    • Sonn- und Feiertag 
      • ganztägig

    Rainbach im Mühlkreis 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rechberg

    keine Vorgaben 

     

     

    Redleiten 

    keine Vorgaben 

     

     

    Redlham

    keine Vorgaben 

     

     

    Regau 

    keine Vorgaben 

     

     

    Reichenthal 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab Mittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Reichraming Empfehlung Rasenmähen

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 17 Uhr

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • nach Möglichkeit jegliche Lärmbelästigung unterlassen

    Ried im Innkreis

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 6:30 bis 20:30 Uhr
    • Samstag
      • 9 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19:30 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag 
      • ganztägig

    Ried im Traunkreis 

    keine Vorgaben 

     

     

    Riedau 

    Verordnung 

    Betrieb von Modellflugkörper, Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) 

    verboten:

    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rohr im Kremstal 

    keine Vorgaben 

     

     

    Rohrbach-Berg Empfehlung lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

    gestattet:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 9 bis 19 Uhr

    Roitham 

    Empfehlung

    lärmerregende Tätigkeiten wie Rasenmähen, Hämmern, Bohren etc.

    zu unterlassen:

    • Montag bis Freitag 
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag 
      • ganztägig

    Roßbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Roßleithen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Rosenau am Hengstpaß 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 19:30 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rüstorf 

    keine Vorgaben 

     

     

    Letzte Aktualisierung: 23. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion