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  • Rasenmähzeiten in der Steiermark

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben V 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Letzte Aktualisierung

     

     

     

     

     

    Vasoldsberg

    Empfehlung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 18 Uhr

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
     

    Voitsberg 

    Verordnung 

    lärmbelästigende Gartenarbeiten, insbesondere die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren und Baumsägen mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    öffentliche Grünanlagen und Flächen, die im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes bewirtschaftet werden 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
     

    Vorau

    keine Vorgaben

     

     

     

    Vordernberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    1. Oktober 2019

    Rasenmähzeiten in der Steiermark

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben V 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Letzte Aktualisierung

     

     

     

     

     

    Vasoldsberg

    Empfehlung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 18 Uhr

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
     

    Voitsberg 

    Verordnung 

    lärmbelästigende Gartenarbeiten, insbesondere die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren und Baumsägen mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    öffentliche Grünanlagen und Flächen, die im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes bewirtschaftet werden 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
     

    Vorau

    keine Vorgaben

     

     

     

    Vordernberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    1. Oktober 2019