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  • Übungsfahrten – Anmeldung zur Fahrprüfung

    Allgemeine Informationen

    Die Fahrprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der praktische Teil kann frühestens mit Erreichen des für die jeweilige Klasse erforderlichen Mindestalters abgelegt werden.

    Die Prüfungstermine organisiert die Fahrschule.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Eine Liste der Führerscheinbehörden in Österreich kann hier abgerufen werden.

    Verfahrensablauf

    Der theoretische Teil der Fahrprüfung besteht aus einer Computerprüfung (diese ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Kroatisch oder Slowenisch sowie in Gebärdensprache möglich).

    Wurde die Theorieprüfung bestanden, kann die praktische Fahrprüfung absolviert werden. Diese wird durch eine Prüferin/einen Prüfer der zuständigen Behörde abgenommen und kann entweder mit dem Schulfahrzeug einer Fahrschule (→ WKO) oder mit dem privaten Übungsfahrzeug gemacht werden. Bei der Prüfung muss auch die Begleitperson anwesend sein.

    Achtung

    Falls das private Übungsfahrzeug für die Prüfung verwendet wird, muss dieses viertürig sein und eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 100 km/h aufweisen.

    Wenn die Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird, wird die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge eingeschränkt.

    Nach Erteilung der Lenkberechtigung entfällt die besondere Kennzeichnung ("L"-Schild) des Fahrzeugs.

    Ausführliche Informationen zum Thema "Übungsfahrten – Nach der praktischen Fahrprüfung" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Erforderliche Unterlagen

    • Fahrtenprotokolle
    • Bestätigungen der Fahrschule über die durchgeführten Schulungen (Beobachtungsfahrt sowie Perfektionsschulung und Prüfungsvorbereitung)

    Kosten

    • theoretische Fahrprüfung: 11 Euro (bei 2 Modulen)
    • praktische Fahprüfung: 60 Euro

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 30. September 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Übungsfahrten – Anmeldung zur Fahrprüfung

    Allgemeine Informationen

    Die Fahrprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der praktische Teil kann frühestens mit Erreichen des für die jeweilige Klasse erforderlichen Mindestalters abgelegt werden.

    Die Prüfungstermine organisiert die Fahrschule.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Eine Liste der Führerscheinbehörden in Österreich kann hier abgerufen werden.

    Verfahrensablauf

    Der theoretische Teil der Fahrprüfung besteht aus einer Computerprüfung (diese ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Kroatisch oder Slowenisch sowie in Gebärdensprache möglich).

    Wurde die Theorieprüfung bestanden, kann die praktische Fahrprüfung absolviert werden. Diese wird durch eine Prüferin/einen Prüfer der zuständigen Behörde abgenommen und kann entweder mit dem Schulfahrzeug einer Fahrschule (→ WKO) oder mit dem privaten Übungsfahrzeug gemacht werden. Bei der Prüfung muss auch die Begleitperson anwesend sein.

    Achtung

    Falls das private Übungsfahrzeug für die Prüfung verwendet wird, muss dieses viertürig sein und eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 100 km/h aufweisen.

    Wenn die Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird, wird die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge eingeschränkt.

    Nach Erteilung der Lenkberechtigung entfällt die besondere Kennzeichnung ("L"-Schild) des Fahrzeugs.

    Ausführliche Informationen zum Thema "Übungsfahrten – Nach der praktischen Fahrprüfung" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Erforderliche Unterlagen

    • Fahrtenprotokolle
    • Bestätigungen der Fahrschule über die durchgeführten Schulungen (Beobachtungsfahrt sowie Perfektionsschulung und Prüfungsvorbereitung)

    Kosten

    • theoretische Fahrprüfung: 11 Euro (bei 2 Modulen)
    • praktische Fahprüfung: 60 Euro

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 30. September 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie