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  • Allgemeine Information über Unterstützungen der Bundesländer

    Allgemeine Informationen

    Die neun Bundesländer leisten subsidiär Hilfe für Menschen mit Behinderungen, wenn keine oder keine gleichwertigen Leistungen durch die Sozialversicherung oder das Sozialministerium (→ BMSGPK) erbracht werden. Die Rechtsgrundlage hierfür bilden die Behindertengesetze der Länder. Der Leistungskatalog der einzelnen Behindertengesetze der Länder ist im Wesentlichen vergleichbar, kann jedoch variieren.

    Zuständige Stelle

    Zusätzliche Informationen

    Medizinische Hilfen

    • Ärztliche Hilfe, Versorgung mit Heilmitteln und Heilbehelfen
    • Pflege in Kranken-, Kur- oder Rehabilitationsanstalten
    • Orthopädische Versorgung
      Anschaffung, Anpassung und Instandsetzung von Körperersatzstücken, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln
    • Hauskrankenpflege
    • Übernahme der durch diese Maßnahmen entstehenden Reise- und Transportkosten

    Pädagogische Hilfen

    • Beratung der Erziehungsberechtigten des Kindes mit Behinderungen in Erziehungs- und Bildungsfragen
    • Vermittlung des Menschen mit Behinderungen in eine Erziehungs- oder Bildungseinrichtung, die seinen bzw. ihren Fähigkeiten und Beeinträchtigungen entspricht
    • Übernahme der durch die Behinderung bedingten Mehrkosten für die Erziehung und Schulbildung

    Hilfen zur beruflichen Eingliederung

    Hilfen zur sozialen Eingliederung

    Persönliche Hilfe in Form von Beratung und Betreuung

    • Zuschüsse z.B. für
      • Den Kauf eines Pkw
      • Die behindertengerechte Ausstattung der Wohnung
    • Soziale Dienste
    • Zuschüsse für Erholungsaufenthalte
    • Heimunterbringung
    • Förderungen zur sozialen Rehabilitation

    Hilfe zum Lebensunterhalt

    Es kann zur Existenzsicherung eine laufende Geldleistung gezahlt werden, die abhängig von Ihrem Einkommen ist.

    Letzte Aktualisierung: 6. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Allgemeine Information über Unterstützungen der Bundesländer

    Allgemeine Informationen

    Die neun Bundesländer leisten subsidiär Hilfe für Menschen mit Behinderungen, wenn keine oder keine gleichwertigen Leistungen durch die Sozialversicherung oder das Sozialministerium (→ BMSGPK) erbracht werden. Die Rechtsgrundlage hierfür bilden die Behindertengesetze der Länder. Der Leistungskatalog der einzelnen Behindertengesetze der Länder ist im Wesentlichen vergleichbar, kann jedoch variieren.

    Zuständige Stelle

    Zusätzliche Informationen

    Medizinische Hilfen

    • Ärztliche Hilfe, Versorgung mit Heilmitteln und Heilbehelfen
    • Pflege in Kranken-, Kur- oder Rehabilitationsanstalten
    • Orthopädische Versorgung
      Anschaffung, Anpassung und Instandsetzung von Körperersatzstücken, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln
    • Hauskrankenpflege
    • Übernahme der durch diese Maßnahmen entstehenden Reise- und Transportkosten

    Pädagogische Hilfen

    • Beratung der Erziehungsberechtigten des Kindes mit Behinderungen in Erziehungs- und Bildungsfragen
    • Vermittlung des Menschen mit Behinderungen in eine Erziehungs- oder Bildungseinrichtung, die seinen bzw. ihren Fähigkeiten und Beeinträchtigungen entspricht
    • Übernahme der durch die Behinderung bedingten Mehrkosten für die Erziehung und Schulbildung

    Hilfen zur beruflichen Eingliederung

    Hilfen zur sozialen Eingliederung

    Persönliche Hilfe in Form von Beratung und Betreuung

    • Zuschüsse z.B. für
      • Den Kauf eines Pkw
      • Die behindertengerechte Ausstattung der Wohnung
    • Soziale Dienste
    • Zuschüsse für Erholungsaufenthalte
    • Heimunterbringung
    • Förderungen zur sozialen Rehabilitation

    Hilfe zum Lebensunterhalt

    Es kann zur Existenzsicherung eine laufende Geldleistung gezahlt werden, die abhängig von Ihrem Einkommen ist.

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