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  • Obsorge

    Eltern behalten ihre Obsorge grundsätzlich auch dann, wenn sie eine Vertretungsperson haben. 

    Verliert ein Elternteil in gewissen Bereichen die Entscheidungsfähigkeit, so kann das Gericht seine Obsorge entsprechend einschränken oder ganz entziehen. Dies muss immer im Einzelfall beurteilt werden.

    Informationen zum Thema "Obsorge" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

    Obsorge

    Eltern behalten ihre Obsorge grundsätzlich auch dann, wenn sie eine Vertretungsperson haben. 

    Verliert ein Elternteil in gewissen Bereichen die Entscheidungsfähigkeit, so kann das Gericht seine Obsorge entsprechend einschränken oder ganz entziehen. Dies muss immer im Einzelfall beurteilt werden.

    Informationen zum Thema "Obsorge" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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