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  • Erziehungsberechtigte

    Erziehungsberechtigte sind die Eltern der Jugendlichen/des Jugendlichen, die Pflegeeltern, die Adoptiveltern oder eine Person, die von der Jugendwohlfahrtsbehörde mit der Erziehung der Jugendlichen/des Jugendlichen beauftragt wurde.

    Letzte Aktualisierung: 12. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Erziehungsberechtigte

    Erziehungsberechtigte sind die Eltern der Jugendlichen/des Jugendlichen, die Pflegeeltern, die Adoptiveltern oder eine Person, die von der Jugendwohlfahrtsbehörde mit der Erziehung der Jugendlichen/des Jugendlichen beauftragt wurde.

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