Verfahrenshilfe
Durch die Verfahrenshilfe soll auch bedürftigen Personen die Führung von Prozessen (Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung) ermöglicht werden.
Die Verfahrenshilfe kann insbesondere folgende Begünstigungen umfassen:
- Einstweilige Befreiung von Gerichtsgebühren
- Vertretung durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt in anwaltspflichtigen Verfahren
Der Antrag auf Verfahrenshilfe kann beim nächstgelegenen Prozessgericht erster Instanz gestellt werden. Dafür ist das Formular "Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe" zu verwenden. Verfahrenshilfeanträge können – im PDF-Format – auch online an die Gerichte übermittelt werden.
Ausführliche Informationen zu den Themen "Verfahrenshilfeverteidigung" und "Kosten und Verfahrenshilfe" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Verfahrenshilfe
Durch die Verfahrenshilfe soll auch bedürftigen Personen die Führung von Prozessen (Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung) ermöglicht werden.
Die Verfahrenshilfe kann insbesondere folgende Begünstigungen umfassen:
- Einstweilige Befreiung von Gerichtsgebühren
- Vertretung durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt in anwaltspflichtigen Verfahren
Der Antrag auf Verfahrenshilfe kann beim nächstgelegenen Prozessgericht erster Instanz gestellt werden. Dafür ist das Formular "Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe" zu verwenden. Verfahrenshilfeanträge können – im PDF-Format – auch online an die Gerichte übermittelt werden.
Ausführliche Informationen zu den Themen "Verfahrenshilfeverteidigung" und "Kosten und Verfahrenshilfe" finden sich auf oesterreich.gv.at.
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