Rasenmähzeiten in Oberösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben Z
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
|
|
|
|
Zell am Moos |
Verordnung |
Betrieb von Geräten bzw. Maschinen, die ungebührlicherweise störenden Lärm erzeugen (Rasenmäher, Modellflugkörper, laute TV- und Hifigeräte, usw.) im Ortszentrum und in der Siedlung Hubertushöhe gilt nicht für: gewerbliche Betriebe |
verboten:
(gilt nur in der Zeit von 1. Mai bis 30. September) |
Zell am Pettenfirst |
keine Vorgaben |
|
|
Zwettl an der Rodl |
Empfehlung |
Rasenmähen, Holzschneiden und ähnliche Arbeiten |
zu unterlassen:
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Rasenmähzeiten in Oberösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben Z
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
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Zell am Moos |
Verordnung |
Betrieb von Geräten bzw. Maschinen, die ungebührlicherweise störenden Lärm erzeugen (Rasenmäher, Modellflugkörper, laute TV- und Hifigeräte, usw.) im Ortszentrum und in der Siedlung Hubertushöhe gilt nicht für: gewerbliche Betriebe |
verboten:
(gilt nur in der Zeit von 1. Mai bis 30. September) |
Zell am Pettenfirst |
keine Vorgaben |
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Zwettl an der Rodl |
Empfehlung |
Rasenmähen, Holzschneiden und ähnliche Arbeiten |
zu unterlassen:
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