Übertritt in eine weiterführende Schule
Im 1. Semester der 4. Schulstufe werden die Erziehungsberechtigten über den nach den Interessen und Leistungen empfehlenswerten weiteren Bildungsweg ihrer Kinder nachweislich informiert und beraten (etwa im Rahmen eines Elternabends). Die Anmeldung an einer weiterführenden Schule erfolgt mittels eines "Erhebungsblattes", das in der Volksschule ausgegeben wird, und der Schulnachricht (Semesterzeugnis).
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Übertritt in eine weiterführende Schule
Im 1. Semester der 4. Schulstufe werden die Erziehungsberechtigten über den nach den Interessen und Leistungen empfehlenswerten weiteren Bildungsweg ihrer Kinder nachweislich informiert und beraten (etwa im Rahmen eines Elternabends). Die Anmeldung an einer weiterführenden Schule erfolgt mittels eines "Erhebungsblattes", das in der Volksschule ausgegeben wird, und der Schulnachricht (Semesterzeugnis).
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