Finanzamt – Anzeige
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Sie sind dazu verpflichtet (→ USP), die Aufnahme Ihrer unternehmerischen Tätigkeit innerhalb eines Monats beim Finanzamt Österreich (→ BMF) anzuzeigen. Eine kurze und formlose schriftliche Mitteilung ist ausreichend. Wenn Sie bereits FinanzOnline verwenden, können Sie die Anzeige der unternehmerischen Tätigkeit über Weitere Services/Erklärungswechsel einbringen. Die Einbringung der Anzeige ist auch bei der Gewerbebehörde auf automationsunterstütztem Wege möglich.
Erforderliche Unterlagen
Anzeige der unternehmerischen Tätigkeit beim Finanzamt - Muster
Von Ihrem Finanzamt erhalten Sie einen Fragebogen, den Sie ausgefüllt zurücksenden müssen. Aufgrund Ihrer Angaben entscheidet das Finanzamt, ob Sie steuerlich veranlagt werden, also eine Steuernummer bekommen, oder in Evidenz gehalten werden. Wenn Sie FinanzOnline verwenden, können Sie diese Fragen gleich direkt in FinanzOnline beantworten.
Zusätzliche Informationen
Online-Ratgeber und -Rechner
Weiterführende Links
Steuerliche Information zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz (→ BMF)
Zum Formular
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen
Finanzamt – Anzeige
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Sie sind dazu verpflichtet (→ USP), die Aufnahme Ihrer unternehmerischen Tätigkeit innerhalb eines Monats beim Finanzamt Österreich (→ BMF) anzuzeigen. Eine kurze und formlose schriftliche Mitteilung ist ausreichend. Wenn Sie bereits FinanzOnline verwenden, können Sie die Anzeige der unternehmerischen Tätigkeit über Weitere Services/Erklärungswechsel einbringen. Die Einbringung der Anzeige ist auch bei der Gewerbebehörde auf automationsunterstütztem Wege möglich.
Erforderliche Unterlagen
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