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  • Grundlegende Informationen zur Wohnungssuche

    Noch vor Beginn der Wohnungssuche sollten Überlegungen über die Finanzierung der Wohnung angestellt werden. Als Faustregel gilt: Die Kosten für die Wohnung sollten nicht mehr als ein Drittel des Nettoeinkommens ausmachen.

    Je nach Art der Wohnung (z.B. Mietwohnung, Wohnheim, Wohngemeinschaft) und Beschaffenheit der Wohnung (z.B. mit/ohne Möbel, Telefon, Kabel-/Internetanschluss) fallen unterschiedliche regelmäßige Kosten an. Dazu kommen noch Anfangskosten (z.B. Kaution), die mit einkalkuliert werden müssen.

    Hinweis

    Mietverträge über Wohnraum, die ab dem 11. November 2017 abgeschlossen wurden, sind gebührenfrei.

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

    Grundlegende Informationen zur Wohnungssuche

    Noch vor Beginn der Wohnungssuche sollten Überlegungen über die Finanzierung der Wohnung angestellt werden. Als Faustregel gilt: Die Kosten für die Wohnung sollten nicht mehr als ein Drittel des Nettoeinkommens ausmachen.

    Je nach Art der Wohnung (z.B. Mietwohnung, Wohnheim, Wohngemeinschaft) und Beschaffenheit der Wohnung (z.B. mit/ohne Möbel, Telefon, Kabel-/Internetanschluss) fallen unterschiedliche regelmäßige Kosten an. Dazu kommen noch Anfangskosten (z.B. Kaution), die mit einkalkuliert werden müssen.

    Hinweis

    Mietverträge über Wohnraum, die ab dem 11. November 2017 abgeschlossen wurden, sind gebührenfrei.

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

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