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  • Behindertenfahrzeuge

    Ausgleichkraftfahrzeuge

    Ausgleichkraftfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, die durch nachträglich angebrachte besondere Ein- und Vorrichtungen geeignet sind, die Körperbehinderung der Lenkerin/des Lenkers beim Lenken des Kraftfahrzeuges auszugleichen. Zusatzeinrichtungen im eigenen Kraftfahrzeug der betroffenen Person werden im Fahrzeug-Genehmigungsdokument sowie im Zulassungsschein vermerkt.

    Adaptieren von Kraftfahrzeugen

    Die Wahl des richtigen Kraftfahrzeuges ist in erster Linie abhängig von der Art und dem Grad der Behinderung. Umbauten müssen von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Es besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss für Neukauf und Adaptierung zu beantragen.

    Alle führenden Automobilhersteller bieten eine im Rahmen der Möglichkeiten liegende behindertengerechte Adaptierung des Kraftfahrzeuges an und unterstützen Sie bei der Typisierung.

    Tipp

    Wenden Sie sich vor dem Autokauf an die Beratungsstellen der Autofahrerklubs ÖAMTC und ARBÖ.

    Menschen mit Behinderungen können sich von der motorbezogenen Versicherungssteuer bzw. der Kraftfahrzeugsteuer für ein auf sie zugelassenes Kraftfahrzeug befreien lassen.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Kraftfahrgesetz (KFG)

    Letzte Aktualisierung: 5. August 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Finanzen
    • Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Behindertenfahrzeuge

    Ausgleichkraftfahrzeuge

    Ausgleichkraftfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, die durch nachträglich angebrachte besondere Ein- und Vorrichtungen geeignet sind, die Körperbehinderung der Lenkerin/des Lenkers beim Lenken des Kraftfahrzeuges auszugleichen. Zusatzeinrichtungen im eigenen Kraftfahrzeug der betroffenen Person werden im Fahrzeug-Genehmigungsdokument sowie im Zulassungsschein vermerkt.

    Adaptieren von Kraftfahrzeugen

    Die Wahl des richtigen Kraftfahrzeuges ist in erster Linie abhängig von der Art und dem Grad der Behinderung. Umbauten müssen von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Es besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss für Neukauf und Adaptierung zu beantragen.

    Alle führenden Automobilhersteller bieten eine im Rahmen der Möglichkeiten liegende behindertengerechte Adaptierung des Kraftfahrzeuges an und unterstützen Sie bei der Typisierung.

    Tipp

    Wenden Sie sich vor dem Autokauf an die Beratungsstellen der Autofahrerklubs ÖAMTC und ARBÖ.

    Menschen mit Behinderungen können sich von der motorbezogenen Versicherungssteuer bzw. der Kraftfahrzeugsteuer für ein auf sie zugelassenes Kraftfahrzeug befreien lassen.

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