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  • Kollektivvertrag

    Kollektivverträge sind Vereinbarungen, die zwischen einer Interessenvertretung der Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber (insbesondere Wirtschaftskammern) einerseits sowie der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (insbesondere Österreichischer Gewerkschaftsbund) andererseits schriftlich abgeschlossen werden.

    Kollektivverträge können u.a. Regelungen über Folgendes enthalten:

    • Arbeitszeiten
    • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
    • Mindestlöhne und Grundgehälter
    • Schutzbestimmungen bei Kündigung

    Jeder Kollektivvertrag muss nach seinem Abschluss beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (→ BMSGPK) hinterlegt sowie im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht werden. Der für den jeweiligen Betrieb geltende Kollektivvertrag muss im Betrieb aufliegen, damit die Beschäftigten ihn einsehen können.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 12. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Kollektivvertrag

    Kollektivverträge sind Vereinbarungen, die zwischen einer Interessenvertretung der Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber (insbesondere Wirtschaftskammern) einerseits sowie der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (insbesondere Österreichischer Gewerkschaftsbund) andererseits schriftlich abgeschlossen werden.

    Kollektivverträge können u.a. Regelungen über Folgendes enthalten:

    • Arbeitszeiten
    • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
    • Mindestlöhne und Grundgehälter
    • Schutzbestimmungen bei Kündigung

    Jeder Kollektivvertrag muss nach seinem Abschluss beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (→ BMSGPK) hinterlegt sowie im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht werden. Der für den jeweiligen Betrieb geltende Kollektivvertrag muss im Betrieb aufliegen, damit die Beschäftigten ihn einsehen können.

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