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  • Rasenmähzeiten in Oberösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben G 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Gallneukirchen 

    Verordnung 

    Gartengeräte, insbesondere Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), sofern diese nicht im Rahmen eines Gewerbe- oder Industriebetriebes Verwendung finden

    ausgenommen: ortsübliche land- und forstwirtschaftliche Produktion

    verboten:

    • Samstag 
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Gallspach 

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • Mittagszeit (12 bis 14 Uhr)
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Gampern 

    keine Vorgaben 

     

     

    Garsten 

    Verordnung 

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 14 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
    Gaspoltshofen Empfehlung Rasenmähen sowie sonstige Haus- und Gartenarbeiten, die hohe Lärmemissionen verursachen (z.B. Häckseln, Holzschneiden)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 18 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 16 Uhr

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Geboltskirchen 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Geiersberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    Geinberg 

    keine Vorgaben

     

     

    Geretsberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    Gmunden

    Verordnung

    Rasenmähen – auch mit Elektrorasenmähern – sowie die Verwendung motorbetriebener Gartengeräte

    erlaubt (gilt in der Zeit von  1. April bis 31. Oktober):

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Goldwörth 

    Verordnung 

    Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) 

    verboten:

    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Gosau 

    Verordnung 

    Betrieb von Elektrorasenmähern, Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Motorsensen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr 

    Gramastetten 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Montag bis Freitag
      • ab 20 Uhr
    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Grein 

    Empfehlung 

    Rasenmähen

    zusätzlich:

    Holz schneiden, Teppich klopfen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Grieskirchen

    Empfehlung

    lärmintensive Arbeiten (Rasenmähen, Kreissägen etc..)

    zu unterlassen:

    • Mittagszeit
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Großraming 

    Empfehlung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Grünau im Almtal 

    Verordnung 

    Elektrorasenmäher, soweit sie tatsächlich Lärm verursachen oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Grünbach 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
    Grünburg Empfehlung lärmverursachende Haus- und Gartenarbeiten

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 19:30 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Gschwandt 

    Empfehlung 

    Rasenmähen

    zusätzlich:

    Verwendung von Motorsägen, Kreisssägen und andere lärmerzeugende Maschinen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Gunskirchen 

    Verordnung 

    Betrieb von Motorrasenmähern (auch mit Elektromotoren)  

    verboten:

    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Gurten 

    keine Vorgaben 

     

     

    Gutau  Empfehlung  Durchführung von Mäharbeiten mit einem Motorrasenmäher oder einer Motorsense, speziell im Markt-, Dorf- und Siedlungsbereich

    zu unterlassen: 

    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

    Rasenmähzeiten in Oberösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben G 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Gallneukirchen 

    Verordnung 

    Gartengeräte, insbesondere Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), sofern diese nicht im Rahmen eines Gewerbe- oder Industriebetriebes Verwendung finden

    ausgenommen: ortsübliche land- und forstwirtschaftliche Produktion

    verboten:

    • Samstag 
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Gallspach 

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • Mittagszeit (12 bis 14 Uhr)
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Gampern 

    keine Vorgaben 

     

     

    Garsten 

    Verordnung 

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 14 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
    Gaspoltshofen Empfehlung Rasenmähen sowie sonstige Haus- und Gartenarbeiten, die hohe Lärmemissionen verursachen (z.B. Häckseln, Holzschneiden)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 18 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 16 Uhr

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Geboltskirchen 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Geiersberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    Geinberg 

    keine Vorgaben

     

     

    Geretsberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    Gmunden

    Verordnung

    Rasenmähen – auch mit Elektrorasenmähern – sowie die Verwendung motorbetriebener Gartengeräte

    erlaubt (gilt in der Zeit von  1. April bis 31. Oktober):

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Goldwörth 

    Verordnung 

    Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) 

    verboten:

    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Gosau 

    Verordnung 

    Betrieb von Elektrorasenmähern, Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Motorsensen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr 

    Gramastetten 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Montag bis Freitag
      • ab 20 Uhr
    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Grein 

    Empfehlung 

    Rasenmähen

    zusätzlich:

    Holz schneiden, Teppich klopfen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Grieskirchen

    Empfehlung

    lärmintensive Arbeiten (Rasenmähen, Kreissägen etc..)

    zu unterlassen:

    • Mittagszeit
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Großraming 

    Empfehlung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Grünau im Almtal 

    Verordnung 

    Elektrorasenmäher, soweit sie tatsächlich Lärm verursachen oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Grünbach 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
    Grünburg Empfehlung lärmverursachende Haus- und Gartenarbeiten

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 19:30 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Gschwandt 

    Empfehlung 

    Rasenmähen

    zusätzlich:

    Verwendung von Motorsägen, Kreisssägen und andere lärmerzeugende Maschinen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Gunskirchen 

    Verordnung 

    Betrieb von Motorrasenmähern (auch mit Elektromotoren)  

    verboten:

    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Gurten 

    keine Vorgaben 

     

     

    Gutau  Empfehlung  Durchführung von Mäharbeiten mit einem Motorrasenmäher oder einer Motorsense, speziell im Markt-, Dorf- und Siedlungsbereich

    zu unterlassen: 

    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig