Zum Inhalt springen
  • Abschluss eines Lehrvertrags

    Allgemeine Informationen

    Nachdem die Bewerbung für eine Lehrstelle erfolgreich war, muss der Lehrvertrag unterschrieben werden.

    Der Lehrvertrag wird schriftlich zwischen dem Lehrling und der Lehrberechtigten/dem Lehrberechtigten (dem ausbildenden Unternehmen) abgeschlossen.

    Wenn der Lehrling noch minderjährig (unter 18 Jahren) ist, ist dazu auch eine Unterschrift der Erziehungsberechtigten/des Erziehungsberechtigten notwendig.

    Voraussetzungen

    Erfolgreicher Abschluss der neunjährigen Schulpflicht. Die Schulpflicht endet in ihrem letzten (neunten) Schuljahr am Tag vor Beginn der Sommerferien.

    Zuständige Stelle

    Der Lehrbetrieb (ausbildendes Unternehmen)

    Verfahrensablauf

    Nach Erhalt der Zusage über die Aufnahme als Lehrling wird die zukünftige Lehrberechtigte/der zukünftige Lehrberechtigte mitteilen, welche Unterlagen zur Unterzeichnung des Lehrvertrages mitgebracht werden müssen.

    Ein Exemplar des unterschriebenen Lehrvertrages bekommt der Lehrling anschließend ausgehändigt.

    Erforderliche Unterlagen

    Die Unterlagen müssen der Lehrberechtigten/dem Lehrberechtigten bei Vertragsabschluss vorgelegt werden.

    Hinweis

    Welche Unterlagen genau vorgelegt werden müssen, hängt im Einzelfall vom Lehrbetrieb ab. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig bei der Lehrberechtigten/dem Lehrberechtigten zu erkundigen.

    Kosten

    Für den Lehrling fallen keine Kosten für den Abschluss eines Lehrvertrags an.

    Zusätzliche Informationen

    Der Lehrbetrieb ist nach Unterzeichnung des Lehrvertrages für die rechtzeitige Anmeldung des Lehrlings bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer (→ WKO) des entsprechenden Bundeslandes verantwortlich. Auch die Anmeldung in der Berufsschule und bei der Sozialversicherung muss durch den Lehrbetrieb durchgeführt werden.

    Weiterführende Links

    Lehrverhältnis und Lehrvertrag (→ AK)

    Rechtsgrundlagen

    Berufsausbildungsgesetz (BAG)

    Letzte Aktualisierung: 29. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    Abschluss eines Lehrvertrags

    Allgemeine Informationen

    Nachdem die Bewerbung für eine Lehrstelle erfolgreich war, muss der Lehrvertrag unterschrieben werden.

    Der Lehrvertrag wird schriftlich zwischen dem Lehrling und der Lehrberechtigten/dem Lehrberechtigten (dem ausbildenden Unternehmen) abgeschlossen.

    Wenn der Lehrling noch minderjährig (unter 18 Jahren) ist, ist dazu auch eine Unterschrift der Erziehungsberechtigten/des Erziehungsberechtigten notwendig.

    Voraussetzungen

    Erfolgreicher Abschluss der neunjährigen Schulpflicht. Die Schulpflicht endet in ihrem letzten (neunten) Schuljahr am Tag vor Beginn der Sommerferien.

    Zuständige Stelle

    Der Lehrbetrieb (ausbildendes Unternehmen)

    Verfahrensablauf

    Nach Erhalt der Zusage über die Aufnahme als Lehrling wird die zukünftige Lehrberechtigte/der zukünftige Lehrberechtigte mitteilen, welche Unterlagen zur Unterzeichnung des Lehrvertrages mitgebracht werden müssen.

    Ein Exemplar des unterschriebenen Lehrvertrages bekommt der Lehrling anschließend ausgehändigt.

    Erforderliche Unterlagen

    Die Unterlagen müssen der Lehrberechtigten/dem Lehrberechtigten bei Vertragsabschluss vorgelegt werden.

    Hinweis

    Welche Unterlagen genau vorgelegt werden müssen, hängt im Einzelfall vom Lehrbetrieb ab. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig bei der Lehrberechtigten/dem Lehrberechtigten zu erkundigen.

    Kosten

    Für den Lehrling fallen keine Kosten für den Abschluss eines Lehrvertrags an.

    Zusätzliche Informationen

    Der Lehrbetrieb ist nach Unterzeichnung des Lehrvertrages für die rechtzeitige Anmeldung des Lehrlings bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer (→ WKO) des entsprechenden Bundeslandes verantwortlich. Auch die Anmeldung in der Berufsschule und bei der Sozialversicherung muss durch den Lehrbetrieb durchgeführt werden.

    Weiterführende Links

    Lehrverhältnis und Lehrvertrag (→ AK)

    Rechtsgrundlagen

    Berufsausbildungsgesetz (BAG)

    Letzte Aktualisierung: 29. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft