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  • Zuschuss zur Erlangung einer Lenkberechtigung

    Allgemeine Informationen

    Begünstigten behinderten Menschen (→ USP) oder gehbehinderten Menschen, die zur Erreichung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes auf die Benützung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sind, kann zur Erlangung der Lenkberechtigung ein Zuschuss gewährt werden. Dieser Zuschuss kann jedoch nur gewährt werden, wenn die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar ist.

    Die Kosten für die Erlangung einer Lenkberechtigung können bis zu einer Höhe von maximal 50 Prozent übernommen werden.

    Zuständige Stelle

    Die zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS)

    Zusätzliche Informationen

    Weiterführende Links

    Mobilitätsförderungen (→ SMS)

    Letzte Aktualisierung: 5. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Zuschuss zur Erlangung einer Lenkberechtigung

    Allgemeine Informationen

    Begünstigten behinderten Menschen (→ USP) oder gehbehinderten Menschen, die zur Erreichung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes auf die Benützung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sind, kann zur Erlangung der Lenkberechtigung ein Zuschuss gewährt werden. Dieser Zuschuss kann jedoch nur gewährt werden, wenn die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar ist.

    Die Kosten für die Erlangung einer Lenkberechtigung können bis zu einer Höhe von maximal 50 Prozent übernommen werden.

    Zuständige Stelle

    Die zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS)

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    Letzte Aktualisierung: 5. August 2024

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