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  • Zwischenstaatliche Sozialleistungen

    Soziale Sicherheit vereint Leistungen im Rahmen der Krankenversicherung, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung sowie der Familienbeihilfe. In all diesen Bereichen bestehen internationale Bindungen mit Österreich, die durch unterschiedliche Abkommen im Bereich der Sozialversicherung bzw. des EU-Rechts geregelt sind. Daraus ergibt sich ein hohes Schutzniveau, das Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreichern zugute kommt. Zur Wahrnehmung der jeweiligen Interessen finden sich im Folgenden die Grundpfeiler des zwischenstaatlichen Rechts, aus dem individuelle Ansprüche abgeleitet werden können.

    • Gleichbehandlung im Bereich der sozialen Sicherheit
    • Berücksichtigung aller erworbenen Versicherungszeiten
    • Pensionsanspruch aus den zurückgelegten Versicherungszeiten
    • Berücksichtigung von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten
    • Export von Geldleistungen an Anspruchsberechtigte ins Ausland
    • Behandlung im Bereich der Kranken- und Unfallversicherung durch Versicherungsträger im Ausland

    Diese Grundsätze werden mittels entsprechender Formulare geltend gemacht.

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Zwischenstaatliche Sozialleistungen

    Soziale Sicherheit vereint Leistungen im Rahmen der Krankenversicherung, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung sowie der Familienbeihilfe. In all diesen Bereichen bestehen internationale Bindungen mit Österreich, die durch unterschiedliche Abkommen im Bereich der Sozialversicherung bzw. des EU-Rechts geregelt sind. Daraus ergibt sich ein hohes Schutzniveau, das Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreichern zugute kommt. Zur Wahrnehmung der jeweiligen Interessen finden sich im Folgenden die Grundpfeiler des zwischenstaatlichen Rechts, aus dem individuelle Ansprüche abgeleitet werden können.

    • Gleichbehandlung im Bereich der sozialen Sicherheit
    • Berücksichtigung aller erworbenen Versicherungszeiten
    • Pensionsanspruch aus den zurückgelegten Versicherungszeiten
    • Berücksichtigung von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten
    • Export von Geldleistungen an Anspruchsberechtigte ins Ausland
    • Behandlung im Bereich der Kranken- und Unfallversicherung durch Versicherungsträger im Ausland

    Diese Grundsätze werden mittels entsprechender Formulare geltend gemacht.

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz