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  • Bauverfahren – Baubewilligung

    Allgemeine Informationen

    Im Bauverfahren werden u.a. grundsätzlich folgende Arten von Bauvorhaben unterschieden:

    • Geringfügige bzw. anzeige- und bewilligungsfreie Bauvorhaben
      Je nach Bundesland können das sein: Maßnahmen zur Instandhaltung, Verbesserung und Sanierung wie beispielsweise Fassadenrenovierung, Geräteschuppen, Tausch von Türen und Fenstern, Kompostieranlagen etc.
    • Anzeigepflichtige Bauvorhaben
      Je nach Bundesland können das sein: Änderung in der Raumeinteilung und Raumwidmung, Badeinbau, Loggienverglasung, Errichtung oder Änderung eines kleinen Gebäudes, etwa eines Gartenhauses, einer Garage, einer Umzäunung, eines Wintergartens, einer Terrasse etc.
    • Bewilligungspflichtige Bauvorhaben
      Errichtung eines neuen Gebäudes (z.B. Wohnhäuser, Bürohäuser, Industriebetriebe, Einfamilienhäuser), aber auch Zubauten und größere Umbauten an solchen Baulichkeiten

    Voraussetzungen

    Je nach Bauvorhaben werden die Nachbarinnen/Nachbarn von Ihrem Bauvorhaben verständigt. Möglicherweise kann es auch zu einer Bauverhandlung (nicht in allen Bundesländern) kommen. Bei der Bauverhandlung wird allen involvierten Personen und Behörden Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und Interessen gegeben.

    Liegen schließlich alle Voraussetzungen vor, wird Ihnen die Baubewilligung schriftlich erteilt bzw. entsteht eine solche durch Ablauf von Fristen.

    Fristen

    Die Baubewilligung erlischt nach Ablauf einer festgesetzten Frist, wenn Sie nicht mit Ihrem Bauvorhaben beginnen oder das Haus fertigstellen. Weiters muss das Gebäude binnen einer bestimmten Frist fertiggestellt werden. Je nach Bundesland können über Antrag die Fristen verlängert werden.

    In manchen Bundesländern ist eine Baubeginnsanzeige notwendig – am Ende des Bauvorhabens ist eine Benützungsbewilligung oder Fertigstellungsanzeige erforderlich.

    Zuständige Stelle

    Die Behörde überprüft die Vollständigkeit des Ansuchens und ob zwingende Vorschriften dem Bauvorhaben entgegenstehen.

    Verfahrensablauf

    Da der Verfahrensablauf von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist, ist es empfehlenswert, sich direkt an die zuständigen Ansprechpersonen in Ihrer Gemeinde zu wenden. In vielen Gemeinden gibt es eine eigene Auskunftsstelle für alle Fragen, die sich auf das Thema "Bauen" beziehen oder es werden Bausprechtage abgehalten. Zusätzlich werden auch Merkblätter und Broschüren angeboten.

    Im Regelfall müssen Sie bei der zuständigen Behörde ein schriftliches Bauansuchen stellen bzw. eine Bauanzeige machen, um eine Bewilligung für die Durchführung Ihres Bauvorhabens zu erlangen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Baupläne
    • Schriftliche Baubeschreibungen
    • Nachweise des Grundeigentums
    • Statische Berechnungen
    • Energieausweis etc.

    Zusätzliche Informationen

    Auf Baustellen ist auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu achten. Dies soll durch die Koordinierung bei der Vorbereitung und Durchführung von Bauarbeiten gewährleistet werden. Bauherrinnen/Bauherren können ihre rechtlichen Verpflichtungen nach dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) auf Projektleiterinnen/Projektleiter übertragen.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Da das Bauwesen der Landesgesetzgebung unterliegt, gibt es in Österreich nicht eine, sondern neun unterschiedliche Bauordnungen. Eine Auflistung der wichtigsten Baugesetze in ihrer aktuellen Fassung, geordnet nach Bundesländern, findet sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG)

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 11. Juni 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Bauverfahren – Baubewilligung

    Allgemeine Informationen

    Im Bauverfahren werden u.a. grundsätzlich folgende Arten von Bauvorhaben unterschieden:

    • Geringfügige bzw. anzeige- und bewilligungsfreie Bauvorhaben
      Je nach Bundesland können das sein: Maßnahmen zur Instandhaltung, Verbesserung und Sanierung wie beispielsweise Fassadenrenovierung, Geräteschuppen, Tausch von Türen und Fenstern, Kompostieranlagen etc.
    • Anzeigepflichtige Bauvorhaben
      Je nach Bundesland können das sein: Änderung in der Raumeinteilung und Raumwidmung, Badeinbau, Loggienverglasung, Errichtung oder Änderung eines kleinen Gebäudes, etwa eines Gartenhauses, einer Garage, einer Umzäunung, eines Wintergartens, einer Terrasse etc.
    • Bewilligungspflichtige Bauvorhaben
      Errichtung eines neuen Gebäudes (z.B. Wohnhäuser, Bürohäuser, Industriebetriebe, Einfamilienhäuser), aber auch Zubauten und größere Umbauten an solchen Baulichkeiten

    Voraussetzungen

    Je nach Bauvorhaben werden die Nachbarinnen/Nachbarn von Ihrem Bauvorhaben verständigt. Möglicherweise kann es auch zu einer Bauverhandlung (nicht in allen Bundesländern) kommen. Bei der Bauverhandlung wird allen involvierten Personen und Behörden Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und Interessen gegeben.

    Liegen schließlich alle Voraussetzungen vor, wird Ihnen die Baubewilligung schriftlich erteilt bzw. entsteht eine solche durch Ablauf von Fristen.

    Fristen

    Die Baubewilligung erlischt nach Ablauf einer festgesetzten Frist, wenn Sie nicht mit Ihrem Bauvorhaben beginnen oder das Haus fertigstellen. Weiters muss das Gebäude binnen einer bestimmten Frist fertiggestellt werden. Je nach Bundesland können über Antrag die Fristen verlängert werden.

    In manchen Bundesländern ist eine Baubeginnsanzeige notwendig – am Ende des Bauvorhabens ist eine Benützungsbewilligung oder Fertigstellungsanzeige erforderlich.

    Zuständige Stelle

    Die Behörde überprüft die Vollständigkeit des Ansuchens und ob zwingende Vorschriften dem Bauvorhaben entgegenstehen.

    Verfahrensablauf

    Da der Verfahrensablauf von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist, ist es empfehlenswert, sich direkt an die zuständigen Ansprechpersonen in Ihrer Gemeinde zu wenden. In vielen Gemeinden gibt es eine eigene Auskunftsstelle für alle Fragen, die sich auf das Thema "Bauen" beziehen oder es werden Bausprechtage abgehalten. Zusätzlich werden auch Merkblätter und Broschüren angeboten.

    Im Regelfall müssen Sie bei der zuständigen Behörde ein schriftliches Bauansuchen stellen bzw. eine Bauanzeige machen, um eine Bewilligung für die Durchführung Ihres Bauvorhabens zu erlangen.

    Erforderliche Unterlagen

    • Baupläne
    • Schriftliche Baubeschreibungen
    • Nachweise des Grundeigentums
    • Statische Berechnungen
    • Energieausweis etc.

    Zusätzliche Informationen

    Auf Baustellen ist auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu achten. Dies soll durch die Koordinierung bei der Vorbereitung und Durchführung von Bauarbeiten gewährleistet werden. Bauherrinnen/Bauherren können ihre rechtlichen Verpflichtungen nach dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) auf Projektleiterinnen/Projektleiter übertragen.

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    Rechtsgrundlagen

    Da das Bauwesen der Landesgesetzgebung unterliegt, gibt es in Österreich nicht eine, sondern neun unterschiedliche Bauordnungen. Eine Auflistung der wichtigsten Baugesetze in ihrer aktuellen Fassung, geordnet nach Bundesländern, findet sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Letzte Aktualisierung: 11. Juni 2024

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