Rasenmähzeiten in Oberösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben K
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
Katsdorf |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
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Kefermarkt |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
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Kirchberg bei Mattighofen |
keine Vorgaben |
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Kirchberg ob der Donau |
keine Vorgaben |
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Kirchberg-Thening |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
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Kirchdorf an der Krems |
Empfehlung |
lärmbelästigende Arbeiten durch Rasenmäher, elektrische Geräten etc. |
zu unterlassen:
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Kirchham |
keine Vorgaben |
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Klaffer | Empfehlung | lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten |
zu unterlassen:
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Klam |
keine Vorgaben |
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Kleinzell im Mühlkreis |
Empfehlung |
Rasenmähen und sonstige Haus- und Gartenarbeiten |
zu unterlassen:
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Königswiesen |
keine Vorgaben |
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Kopfing im Innkreis |
Empfehlung |
Lärmende und laute Tätigkeit (z.B. Rasenmähen) |
zu unterlassen:
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Kremsmünster |
Verordnung |
Betrieb von Rasenmähern, die mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) zusätzlich: Modellflugkörper, Modellboote und sonstige Modellfahrzeuge mit Verbrennungsmotor |
verboten:
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Krenglbach |
Verordnung (Die von diesem Verbot betroffenen Flächen sind in der Lärmschutzverordnung der Gemeinde angegeben.) |
Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher), Elektrorasenmähern, Motorsensen mit Elektro- oder Verbrennungsmotor gilt nicht für: Verwendung im Rahmen eines Gewerbe- oder Industriebetriebes; ortsübliche land- und forstwirtschaftliche Produktion |
Verboten:
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Kronstorf |
Verordnung |
Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) gilt nicht für: Einsatz von Maschinen im Rahmen eines Gewerbe- oder Industriebetriebes |
verboten:
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Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion