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  • Fälligkeit

    Unter Fälligkeit versteht man jenen Zeitpunkt, ab dem Ansprüche geltend gemacht werden können (z.B. Bezahlung einer Rate). In der Regel wird die Fälligkeit einer Forderung bei Vertragsabschluss vereinbart.

    Hinweis

    Wurde kein Fälligkeitstermin festgelegt, können Gläubigerinnen/Gläubiger die Forderungen von Schuldnerinnen/Schuldnern durch Mahnung jederzeit einfordern.

    Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion