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  • Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben W 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Waidhofen an der Thaya

    keine Vorgaben 

     

     

    Waidhofen an der Ybbs

    Verordnung

    Einsatz von benzinbetriebenen Rasenmähern in Wohngebieten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 6 Uhr
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Waldenstein 

    keine Vorgaben 

     

     

    Waldkirchen an der Thaya 

    keine Vorgaben 

     

     

    Wallsee-Sindelburg

    keine Vorgaben

     

     

    Warth

    keine Vorgaben 

     

     

    Wartmannstetten

    keine Vorgaben

     

     

    Weistrach

    Empfehlung

    Rasenmähen und lärmintensive Tätigkeiten/Arbeiten

     zu unterlassen:

    • Montag bis Freitag
      • zur Mittagszeit
      • am späten Abend
    • Samstag, Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Weitra 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern die mittels Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher) angetrieben werden, in bewohnten Gebieten oder in deren unmittelbarer Nähe  

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 21 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Wiener Neudorf

    Verordnung

    Verwendung von benzinbetriebenen Rasenmähern und Motorsägen

    zusätzlich:

    Schleifmaschinen, Bohrhämmer, Kreissägen und ähnliche Geräte mit einem Dauerschallpegel von über 50 dB(A)

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 20 bis 7 Uhr
    • zusätzlich Samstags
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Wienerwald Verordnung

    Haus- und Gartenarbeiten mit Rasenmähern mit Elektro- oder Benzinmotor sowie Maschinen und Geräten, die mit Elektro- oder Benzinmotor betrieben werden

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
      • 13 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 12 Uhr
      • 13 bis 17 Uhr
    Wieselburg  Verordnung

    Verwendung und Betrieb von Spiel- und Sportgeräten und sonstigen Geräten wie Motorrasenmäher, Motorspritzen, Ketten- und Kreissägen 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 20 bis 6 Uhr
    • zusätzlich Samstags
      • 12 bis 13 Uhr
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
    Wiesmath  Empfehlung

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • Mittagszeit
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
    Wildendürnbach  keine Vorgaben

     

     

    Wilhelmsburg Verordnung

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Windigsteig  keine Vorgaben

     

     

    Winklarn Verordnung

    Verwendung und Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen, Spiel- und Sportgeräten und sonstigen Geräten wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen, Ketten- und Kreissägen, ferngesteuerten Flugzeugen und Autos o.ä. in Wohngebieten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Winzendorf-Muthmannsdorf  Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern, die von Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektromotoren angetrieben werden

    zusätzlich:

    Verwendung von Motorsägen und Mischmaschinen sowie das Verwenden von Kreissägen 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
    Wimpassing im Schwarztale Empfehlung Rsaenmähen, Häckseln, Holz schneiden udgl. sowie lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Wölbling  keine Vorgaben

     

     

    Wolfpassing keine Vorgaben

     

     

    Wolfsgraben Verordnung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungs- oder elektrischen Motoren (z.B. Benzinrasenmäher), mit Motoren betriebenen Rasentrimmern, Kreissägen und Kettensägen, Häckslern, Schrämmern und Kompressoren

    gilt nicht für:

    im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung notwendige Arbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
    • zusätzlich Samstags
      • 12 bis 13 Uhr
      • ab 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Wolfsthal keine Vorgaben

     

     

    Wolkersdorf keine Vorgaben

     

     

    Würflach  keine Vorgaben

     

     

    Würmla  keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion