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  • Niederösterreich

    Ermäßigungen des Bundeslandes Niederösterreich

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Niederösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 31. März 2024 für die Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.

    Zuständige Stelle:

    Amt der niederösterreichischen Landesregierung
    Abteilung Soziales und Generationenförderung (GS5)
    Landhaus 1, Haus 14
    3109 St. Pölten

    Telefon: +43 2742/9005-16341
    Fax: +43 2742/9005-16220
    E-Mail: post.gs5@noel.gv.at

    Website zum Heizkostenzuschuss (→ Amt der Landesregierung)

    Notruftelefon

    Das Notruftelefon bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können.

    Zuständige Stelle:

    Amt der niederösterreichischen Landesregierung
    Abteilung Soziales
    Landhaus 1, Haus 14
    3109 St. Pölten

    Telefon: +43 2742/9005-9005
    E-Mail: post.gs5@noel.gv.at

    Website zum Notruftelefon (→ Amt der Landesregierung)

    Anschlüsse folgender Anbieter werden durch das Land gefördert:

    Kosten:

    • einmalige Anschlussgebühr
    • monatliche Miete, außer bei Gewährung eines Mietkostenzuschusses

    Voraussetzungen für die Gewährung eines Mietkostenzuschusses durch das Land:

    • Hauptwohnsitz in Niederösterreich
    • Bezieherin/Bezieher von Pflegegeld
    • Haushaltseinkommen niedriger als Richtsätze für die Befreiung von der Fernsprechgrundgebühr
    • Bestätigung des Hausarztes über Notwendigkeit eines Notruftelefons
    • Bezug des Notruftelefons bei einem der oben angeführten Anbieter

    Der Antrag auf Mietkostenzuschuss kann bei den oben angeführten Anbietern gestellt werden.

    Ermäßigungen der Stadt St. Pölten

    Kulturpass

    Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

    Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:

    • Personen, die unter der Armutsgrenze leben.
    • Arbeitslose
    • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung oder Mindestpension beziehen.
    • Flüchtlinge und Asylwerberinnen/Asylwerber

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.

    Zuständige Stelle:

    Caritas St. Pölten
    Hasnerstraße 4
    3100 St. Pölten

    Telefon: +43 2742/8440
    E-Mail: info@stpoelten.caritas.at

    Website zum Kulturpass ( Caritas)

    Essen auf Rädern

    Diese Aktion ist eine Leistung der Stadt St. Pölten für Menschen, die nicht in der Lage sind, sich selbst ein warmes Mittagessen zuzubereiten. Essen auf Rädern liefert warme Mahlzeiten direkt nach Hause. Die Auslieferung erfolgt täglich zwischen 10:30 und 12:30 Uhr.

    Der Preis beträgt 6,90 Euro pro Portion, eine Ermäßigung für bedürftige Personen ist möglich.

    Zuständige Stelle:

    Sozialhilfe
    Heßstraße 6, 2. Stock, Zimmer 5
    3100 St. Pölten

    Telefon: +43 2742 333/2566
    E-Mail: sozialhilfe@st-poelten.gv.at

    Auskünfte und Anmeldungen:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 11:30 Uhr

    Website zur Aktion "Essen auf Rädern" ( st-poelten.at)

    Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion