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  • Aktuelle Volksbegehren

    Hinweis

    Die Volksbegehren

    konnten im Eintragungszeitraum vom 31. März bis 7. April 2025 unterschrieben werden. Das vorläufige Ergebnis der Volksbegehren wird am 7. April 2025, um ca. 20.15 Uhr auf der Website des Bundesministeriums für Inneres (→ BMI) bekannt gegeben.

    In der Unterstützungsphase (Einleitungsverfahren):

    Unterstützungserklärungen können seit der Inbetriebnahme des Zentralen Wählerregisters mit 1. Jänner 2018 auf folgende Arten abgegeben werden:

    Ein Rückblick auf vergangene Volksbegehren findet sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Hinweis

    Zur Frist für die Abgabe von Unterstützungserklärungen
    Wurden die (zumindest erforderlichen) 8.969 Unterstützungserklärungen erreicht, entscheiden die Initiatorinnen/die Initiatoren des jeweiligen Volksbegehrens selbst, wann sie das Volksbegehren einreichen. In rechtlicher Hinsicht handelt es sich um den sogenannten "Einleitungsantrag". Bis zu diesem Zeitpunkt kann das Volksbegehren unterstützt werden. Wird positiv über den Antrag entschieden, legt das Bundesministerium für Inneres den achttägigen Eintragungszeitraum für Unterschriften fest. Die Unterstützungserklärungen werden bei der Berechnung der Anzahl an Unterschriften miteingerechnet.

    Eine übersichtliche Tabelle zum Ablauf eines Volksbegehrens findet sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 7. April 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion