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  • Rasenmähzeiten in der Steiermark

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben K 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Letzte Aktualisierung

     

     

     

     

     

    Kapfenberg 

    Verordnung 

    lärmverursachende Arbeiten, wie der Betrieb von Rasenmähern, Heckenscheren, Baumsägen, Spritzgeräten usw.

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 15 Uhr

    verboten: 

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    1. Oktober 2019

    Kainbach bei Graz

    keine Vorgaben

     

     

    22. Juni 2021

    Kaindorf

    Verordnung

    Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern und ähnlichen lärmverursachenden Geräten wie Motor- und Kreissägen in verbauten Gebieten

    Achtung:

    Seit 1. Oktober 2014 ist der Betrieb von Laubbläsern, Laubsaugern sowie von Laubsauger- und Laubbläserkombigeräten im gesamten Gemeindegebiet von Kaindorf ganzjährig und zu jeder Zeit verboten.

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 13 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
     
    Kalsdorf bei Graz Verordnung

    lärmbelästigende Arbeiten wie insbesondere die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren, Baumsägen, Häckslern oder Ähnlichem

    ausgenommen: Land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten sowie gewerbliche Gärtnereien sind von dieser Regelung ausgenommen, soweit die lärmerregenden Arbeiten im Rahmen einer ordnungsgemäßen Betriebsführung notwendig sind.

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 7 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 12 Uhr
      • 15 bis 19 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
     

    Kalwang 

    keine Vorgaben 

     

     

    21. Juni 2021

    Kapfenstein

    keine Vorgaben 

     

     

     

    Kindberg 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 8 bis 12 Uhr
      • 13 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 13 bis 16 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    1. Oktober 2019

    Kitzeck im Sausal 

    keine Vorgaben 

     

     

    1. Oktober 2019

    Klöch keine Vorgaben    

    1. Oktober 2019

    Knittelfeld 

    Richtlinie 

    lärmbelästigende Gartenarbeiten, wie die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren und Baumsägen mit Verbrennungsmotoren
    (z.B. Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    öffentliche Grünanlagen

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 18 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    1. Oktober 2019

    Kobenz 

    Verordnung 

    Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern, Heckenscheren, Motorsägen, Häckslern, Kreissägen, Baumsägen und dgl.  

    gilt nicht für: akkubetriebene Mähroboter, Land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten sowie Arbeiten im Rahmen der Betreuung der öffentlichen Anlagen

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
      • 13 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 13 bis 18 Uhr

    15. Juli 2024

    Köflach 

    Verordnung 

    lärmbelästigende Gartenarbeiten wie Rasenmähen, Heckenschneiden, Sägen, Häckseln etc.

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr

    (Sommerzeit bis 20 Uhr)

    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 18 Uhr

    (Sommerzeit  bis 19 Uhr)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    1. Oktober 2019

    Krieglach

    Verordnung

    alle Gartenarbeiten, die mit größerer Geräuschentwicklung verbunden sind wie z.B. die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren, Baum- und Kettensägen

    zusätzlich:

    Hämmern, Sägen, Schleifen, Bohren sowie das Zerkleinern von Brennholz

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
     

    Krottendorf-Gaisfeld

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
     
    Kumberg Verordnung

    alle im Garten anfallenden, mit größerer Geräuschentwicklung verbundenen Arbeiten, insbesondere die Inbetriebnahme von Rasenmähern und Heckenscheren sowie Holzschneiden mit Kreis- und Motorsägen

    gilt nicht für:

    landwirtschaftlich genutzte Flächen

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 13 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 18 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    1. Oktober 2019